Städte und Gemeinden in Deutschland > Fahrzeug > Das sollten Sie beim Kauf eines Autos in Deutschland beachten

VERWALTUNGSVERFAHREN

Wie läuft eigentlich ein Autokauf in Deutschland ab? Wir klären hier alle Fragen zum Kauf, der Anmeldung und was bei Gebrauchtwagen zu beachten ist.

Wo kann man ein Auto kaufen in Deutschland? (auch privat?)

  • 1. Direkt beim Hersteller:Viele Hersteller haben Autohäuser oder Vertragspartner in den größeren Städten. Hier bekommen Sie Neuwagen und können frei zwischen allen Ausstattungsmerkmalen wählen. Allerdings ist mit längeren Wartezeiten für die Herstellung Ihres Wunschmodells zu rechnen.
  • 2. Bei Autohäusern: Hier gibt es sowohl neue als auch gebrauchte Autos und häufig verschiedene Marken. So haben Sie auch gleich einen Ansprechpartner vor Ort, wenn Ihr Wagen in die Werkstatt muss.
  • 3. Bei Gebrauchtwarenhändlern: Die Autos sind häufig gut aufbereitet und Sie können gute Schnäppchen erwischen. Achten Sie allerdings auf die Seriosität und darauf, dass alle nötigen Unterlagen vorhanden sind.
  • 4. Bei Privatpersonen: Über Portale wie Autoscout24, Ebay Kleinanzeigen oder über die sozialen Medien können Sie Anzeigen von Privatverkäufern finden. Die Preise sind hier oft niedriger, weil die Wagen nicht aufbereitet wurden und die Verkaufsprovision für einen Händler entfällt. Allerdings besteht keine Garantie und kein Rückgaberecht. Prüfen Sie das Auto und alle Unterlagen also vorab wirklich gründlich. Informieren Sie sich außerdem gut über den Werteverfall bei Gebrauchtwagen, um zu sehen, ob das Auto seinen Preis überhaupt noch wert ist.
Ein Auto kaufen

Was vor dem Kauf eines Autos zu beachten ist

  • 1. Machen Sie rechtzeitig einen Termin bei der Zulassungsstelle oder informieren Sie sich beim Autohändler oder Agenturen über den Service. Die Wartezeiten sind sehr lang.
  • 2. Überdenken Sie die Finanzierung: Zahlen Sie den Gesamtbetrag gleich, ist eine Finanzierung mit monatlichem Betrag möglich oder möchten Sie das Fahrzeug leasen?
  • 3. Informieren Sie sich über eine Autoversicherung und schließen Sie diese rechtzeitig ab.
  • 4. Machen Sie eine Probefahrt und einen Fahrzeugcheck, um sich einen realistischen Eindruck über den Zustand des Fahrzeugs zu machen. Lassen Sie sich alle wichtigen Unterlagen zeigen. Näheres finden Sie im nächsten Kapitel.
  • 5. Zwar gilt ein Kaufvertrag auch mündlich, aber machen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag. Halten Sie hier auch Mängel und Haftungsvoraussetzungen fest. Einen Mustervertrag für gebrauchte Fahrzeuge finden Sie hier.

Welche Dokumente sind für den Autokauf nötig?

Um einen Kaufvertrag abzuschließen, sollten folgende Unterlagen vorliegen:

  • • ein gültiges Ausweisdokument (im Falle eines Reisepasses benötigen Sie zusätzlich Ihre Meldebestätigung)
  • • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • • das Scheckheft
  • • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU) und der Abgasuntersuchung (AU)
  • • Kaufvertrag mit Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle und Versicherung
  • • den Ausweis des Verkäufers zum Datenabgleich (am besten als Kopie)
  • • Verkaufsvollmacht, falls Verkäufer und Fahrzeughalter nicht identisch sind
  • • Schlüssel oder Codekarten für das Fahrzeug
  • • Bedienungsanleitung
  • • ggf. Scheckheft (Serviceheft)
  • • ggf. Wartungs- und Reparaturrechnungen
  • • ggf. Bilder und Gutachten bei Unfallschäden
  • • ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Zubehör und Anbauteile
  • • ggf. Baugenehmigungen und Teilgutachten für Zubehör und Anbauteile

Was nach dem Kauf eines Autos zu beachten ist

  • 1. Sie dürfen das Auto nur dann auf öffentlichen Flächen abstellen, wenn es ein Nummernschild hat - also zugelassen ist. Auch das Fahren des Autos ist untersagt, bis die Anmeldung erfolgt ist.
  • 2. Wenn Ihr Hauptwohnsitz sich ändert, müssen Sie bei der neuen Zulassungsstelle andere Nummernschilder beantragen.
  • 3. Ihr Auto muss versichert sein, um gefahren werden zu dürfen.

Welche Fristen müssen beim Autokauf eingehalten werden?

Das Auto muss grundsätzlich zugelassen werden, bevor Sie es fahren oder auf einer öffentlichen Fläche abstellen. Die Wartezeit für einen Termin bei der Zulassungsstelle ist leider oft einige Wochen lang.

Bei Neuwagen kann es außerdem vorkommen, dass Sie bei Neubestellungen über ein Jahr auf Ihr neues Auto warten müssen. Schneller gehen Gebrauchtwagen oder solche, die im Autohaus bereits vor Ort sind.

Wie läuft die Anmeldung eines neu gekauften Autos ab?

1. Termin bei der Zulassungsstelle

Für Sie zuständig ist die Zulassungsstelle, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Sie können sich auf der Seite Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt darüber informieren.

Wichtig: Das Auto muss auf Ihren eigenen Namen registriert werden. Sie können jedoch eine Vollmacht für den Termin bei der Behörde ausstellen, sodass jemand anderes die Bürokratie für Sie übernehmen kann.

Bringen Sie hierfür folgendes mit:

  • • ein gültiges Ausweisdokument (im Falle eines Reisepasses benötigen Sie zusätzlich Ihre Meldebestätigung)
  • • die elektronische VB-Nummer (Versicherungsnummer)
  • • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • • ggf. HU- und AU-Prüfbescheinigung, wenn es keinen Eintrag im Fahrzeugschein gibt
  • • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug bisher außerhalb des Zulassungsbezirks zugelassen war

2. Nummernschilder anfertigen lassen

Das ist möglich mit der Bestätigung, die Sie beim Zulassungstermin erhalten haben. Vor Ort innerhalb weniger Minuten oder online.

3. Notwendige Plaketten aufkleben lassen

Dieser Schritt wird in der Zulassungsstelle durchgeführt.

4. Nummernschilder korrekt anbringen

Hierzu brauchen Sie einen Kennzeichenhalter. Bringen Sie die Schilder korrekt an, um ein Ordnungsgeld zu verhindern.

Kosten und Bearbeitungsdauer der Autozulassung

Bis ein Zulassungstermin frei ist, kann es mehrere Wochen dauern. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei der zuständigen Zulassungsstelle. Haben Sie Zulassungsschein und Nummernschilder erhalten, ist der Prozess abgeschlossen und Sie können losfahren.

  • • für die Neuzulassung ABE 1 bzw. K (allgemeine Betriebserlaubnis): 26,30 Euro
  • • für die Neuzulassung ABE 2 bzw. A (allgemeine Betriebserlaubnis und Technik): 36,50 Euro
  • • für die Neuzulassung ABE 3 bzw. E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik): 41,60 Euro oder höher
  • • ggf. 10,20 Euro für ein Wunschnummernschild
  • • Ummeldungskosten, wenn das Auto bereits zugelassen ist, aber der Halter umgeschrieben wird: 20-30 Euro

Zusammenfassung

Autos können in Deutschland privat, von Zwischenhändlern oder bei den Herstellern gekauft werden. Um auch fahren zu dürfen, ist eine Versicherung sowie die Zulassung bei der zuständigen Behörde notwendig.

Besonders bei Gebrauchtwagen sollten Sie das Auto dringend ausgiebig checken und die Unterlagen gut durchsehen, um böse Überraschungen zu vermeiden.