Viele Menschen wissen nicht, dass auch kleine Strafen, die dem Täter als irrelevant erscheinen, in einem Strafregister festgehalten werden. Das kann eine Tat sein, die zum Beispiel nur mit einer Geldstrafe geahndet wird. Dieses Strafregister kann Ihnen aber zum Nachteil geraten: lesen Sie selbst.
Das Strafregister in Deutschland, auch undeszentralregister genannt, besteht aus einem Register, in dem rechtlich bindende Verurteilungen im Falle von Straftaten amtlich festgehalten werden. Für dieses Register ist das Bundesamt für Justiz zuständig und es wird von diesem geführt. Es werden sowohl Straftaten im Zusammenhang mit einer Geldstrafe als auch mit einer Freiheitsstrafe dort aufgezeichnet.
Die Straftat wird erst in dem Bundeszentralregister aufgenommen, wenn durch ein deutsches Gericht eine rechtskräftige Entscheidung über eine Straftat getroffen und der Täter dadurch verurteilt wurde. Auch Straftaten, die durch einen Deutschen oder eine Person, die in Deutschland lebt, im Ausland verübt wurden, können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im Register eingetragen werden. Während des Eintragungsverfahrens werden Sie zu einer Anhörung eingeladen.
Ja, man kann das Strafregister unter bestimmten Umständen löschen lassen. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass die Löschung im Einklang mit dem öffentlichen Interesse steht.
Eine Löschung aus dem Strafregister kann insofern relevant werden, als dass Sie in einigen Situationen nach einem amtlichen Führungszeugnis gefragt werden können. Das amtliche Führungszeugnis stellt einen Ausschnitt aus dem Bundeszentralregister dar und beinhaltet nicht alle Informationen in Gänze. Ob die Vorstrafe in das Führungszeugnis aufgenommen wird, hängt von dem Paragraph § 32 BZRG ab.
In einigen Städten fragen Vermieter bei Ihrer Anfrage für eine Wohnung nach Ihrem Strafregister, um sicher zu gehen, dass Sie nicht vorbestraft sind und Ihnen vertraut werden kann. Andere Fälle sind, wenn Sie für gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen arbeiten möchten.
Unter den üblichen Umständen werden die Eintragungen im Zusammenhang mit Straftaten nach dem Auslaufen einer bestimmten Periode von der Behörde gelöscht. Sie können bei dieser Periode mit 5 Jahren bis 10 Jahren rechnen, je nach Schwere der Straftat.
Eine Ausnahme besteht, wenn die Verurteilung eine lebenslange Haft vorsieht oder wenn angeordnet wurde, dass Sie sich in einer Sicherungsverwahrung oder einer psychiatrischen Einrichtung aufhalten müssen.
Sie können allerdings nachdem die Strafe vollstreckt wurde einen Antrag zur Tilgung der Eintragung stellen, wenn dies dem öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Die Tilgung erfolgt erst, nachdem die vollständige Aufhebung von der Staatsanwaltschaft überprüft und bestimmt wurde.
Sie können die Löschung aus dem Bundeszentralregister bereits nach 10 Jahren beantragen, wenn:
Um eine Straftat aus dem Strafregister zu löschen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen reichen Sie beim Bundesamt für Justiz in Bonn ein.
Für den Antrag brauchen Sie keine besonderen Unterlagen. Ein formloser Antrag, natürlich mit Ihrer Anschrift und Daten über Ihre Person, reicht aus. Alternativ finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundesamtes für Justiz ein Formular, welches Sie dafür nutzen können.
In Deutschland werden Straftaten bei dem Bundesamt für Justiz in einem Bundeszentralregister eingetragen und für mindestens 5 bis 10 Jahre dort gespeichert. Wenn Sie eine Löschung einer Straftat aus dem Bundeszentralregister zeitnah wünschen, so müssen Sie dazu einen Antrag bei dem Bundesamt für Justiz stellen.