Städte und Gemeinden in Deutschland > Verfahren > Energieausweis: Wie energieeffizient ist Ihr Gebäude?

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Die Energieeffizienz variiert zwischen den Wohnhäusern Deutschlands maßgeblich. Je nachdem, wie alt ein Gebäude ist, wie gut es saniert ist, und welche Heizsysteme und Energieanlagen es hat, verbraucht es mehr oder weniger Energie.

Der Energieausweis gibt genaue Informationen über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes an. Welche Informationen sich darauf befinden und wer die Ausweise ausstellen darf, erfahren Sie in unserem Blogartikel.


Wer ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen will, benötigt einen Energieausweis.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist im Gebäudeenergiegesetz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Er gibt mithilfe verschiedener Angaben Auskunft über die Energieeffizienz von Wohngebäuden.

Der Energieausweis ist für Neubauten verpflichtend. Doch auch, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen möchten, müssen Sie einen Energieausweis vorweisen, damit die Käufer oder Mieter einen Einblick in den Energieverbrauch bekommen.

Es wird zwischen zwei verschiedenen Arten des Energieausweises unterschieden:

1. Bedarfsorientierter Energieausweis

Beim bedarfsorientierten Ausweis handelt es sich gewissermaßen um den Energieausweis für alte Häuser. Er wird für nicht modernisierte Wohngebäude ausgestellt, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die aus maximal vier Wohneinheiten bestehen. Bei diesem Ausweis wird mithilfe von folgenden Angaben der Endenergiebedarf des Hauses berechnet:

  • • Baujahr des Gebäudes,
  • • Gebäudedaten,
  • • Art der Heizungsanlage,
  • • energetischer Zustand der Gebäudehülle.

Der berechnete Energiebedarf zeigt, wie viel Energie unabhängig vom Verbrauchsverhalten der Bewohner jährlich und pro Quadratmeter für Heizung und Warmwasser benötigt wird.

2. Verbrauchsorientierter Energieausweis

Für Wohngebäude, die nach dem 1. November 1977 gebaut wurden, ältere, modernisierte Gebäude und Wohnhäuser mit über vier Wohneinheiten wird in der Regel ein verbrauchsorientierter Ausweis ausgestellt.

Hier wird mithilfe der Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre und mithilfe von Angaben über zusätzliche Feuerstätten (Bsp.: Kaminöfen) der Endenergieverbrauch kalkuliert.

Dieser Ausweis zeigt anhand des bisherigen Verbrauchsverhaltens, wie viel Energie für Heizung und ggf. für Warmwasser (bei Zentralheizung) pro Quadratmeter und pro Jahr tatsächlich verbraucht wird.

Welche Angaben befinden sich auf dem Energieausweis?

Folgende Informationen befinden sich auf dem Energieausweis:

  • Allgemeine Angaben zum Gebäude (Bsp.: Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohnungen),
  • • Art der Anlagentechnik,
  • • Informationen zu erneuerbaren Energien, z.B, Solaranlage (falls vorhanden),
  • • Informationen zur Gebäudebelüftung,
  • • Informationen zur Gebäudekühlung und Inspektionspflicht von Klimaanlagen (falls vorhanden),
  • • Art des Verfahrens zur Berechnung der energetischen Qualität (bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert),
  • Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt),
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H),
  • Modernisierungsempfehlungen (Bsp.: Heizkesseltausch, Fenstertausch, Dämmung).

Wer stellt Energieausweise aus?

Wenn Sie eine Wohnung besitzen, müssen Sie sich in der Regel nicht selbst um die Beantragung des Ausweises kümmern. Dieser wird immer für das ganze Gebäude und alle Wohnungen darin ausgestellt. Wollen Sie einen Energieausweis für Ihr Haus, so müssen Sie dazu einen Experten kontaktieren.

Experten im Energiebereich können Architekten, Ingenieure, Handwerker oder Physiker sein. Es gibt leider keine offizielle Qualifizierung für die Ausstellung des Ausweises.

Seriöse Anbieter finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes oder in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Auch von einem Energieberater vom Schornsteinfegerhandwerk können Sie einen Energieausweis bekommen.

Wie wird der Ausweis ausgestellt?

Wenn Sie einen passenden Experten gefunden haben, übermitteln Sie diesem alle notwendigen Informationen für die Bedarfs- oder Verbrauchsberechnung:

  • Gebäudedaten (Bsp.: Fläche, Baujahr),
  • • Alter und Art der Heizungsanlage,
  • • Art des Brennstoffs (Bsp.: Gas, Öl, Pellet),
  • • Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral),
  • • zusätzliche Feuerstätten (Bsp.: Kaminofen),
  • letzte Messbescheinigung vom Schornsteinfeger,
  • • Daten zu bereits durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen (Bsp. Fensteraustausch, Dämmung),
  • • Nutzung von Lüftungsanlagen oder erneuerbaren Energien (falls vorhanden),
  • Heizkostenabrechnung der vergangenen drei Jahre (bei Verbrauchsausweis),
  • • ggf. Fotos der Anlagen.

Diese Angaben können Sie bei den meisten Anbietern online übermitteln. Der Experte ermittelt nun anhand dieser Angaben Ihre Energieeffizienz und stellt den Ausweis aus. Wenn Sie möchten, kann der Experte auch vor Ort die Informationen überprüfen. So können die Angaben in Ihrem Energieausweis besonders genau gemacht werden.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für den Energieausweis variieren zwischen den verschiedenen Anbietern und Gebäuden. Ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus kostet in der Regel etwa 500 Euro. Bei Mehrparteienhäusern belaufen sich die Kosten eher auf 500–1.000 Euro.

Energieausweis

Bei Neubauten oder dem Verkauf bzw. der Vermietung von Häusern oder Wohnungen ist ein Energieausweis verpflichtend. Mit dem Ausweis bekommen potentielle Käufer oder Mieter einen Einblick in die Energieeffizienz des Gebäudes.

Die Ausstellung des Ausweises muss durch einen Experten erfolgen und kostet in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro.

FAQ: Häufig gestellte Fragen



Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Wenn er abgelaufen ist, und Sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie einen neuen in Auftrag geben.


Nein, die Kosten für den Energieausweis dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.


Ja, wenn Sie zur Führung eines Energieausweises verpflichtet sind (Bsp.: bei Verkauf, Vermietung oder Neubau) und dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.


Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen Energieausweis benötigen, oder welchen Ausweis Sie benötigen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Bauaufsichtsbehörde.