Die Energieeffizienz variiert zwischen den Wohnhäusern Deutschlands maßgeblich. Je nachdem, wie alt ein Gebäude ist, wie gut es saniert ist, und welche Heizsysteme und Energieanlagen es hat, verbraucht es mehr oder weniger Energie.
Der Energieausweis gibt genaue Informationen über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes an. Welche Informationen sich darauf befinden und wer die Ausweise ausstellen darf, erfahren Sie in unserem Blogartikel.
Der Energieausweis ist im Gebäudeenergiegesetz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Er gibt mithilfe verschiedener Angaben Auskunft über die Energieeffizienz von Wohngebäuden.
Der Energieausweis ist für Neubauten verpflichtend. Doch auch, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen möchten, müssen Sie einen Energieausweis vorweisen, damit die Käufer oder Mieter einen Einblick in den Energieverbrauch bekommen.
Es wird zwischen zwei verschiedenen Arten des Energieausweises unterschieden:
Beim bedarfsorientierten Ausweis handelt es sich gewissermaßen um den Energieausweis für alte Häuser. Er wird für nicht modernisierte Wohngebäude ausgestellt, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die aus maximal vier Wohneinheiten bestehen. Bei diesem Ausweis wird mithilfe von folgenden Angaben der Endenergiebedarf des Hauses berechnet:
Der berechnete Energiebedarf zeigt, wie viel Energie unabhängig vom Verbrauchsverhalten der Bewohner jährlich und pro Quadratmeter für Heizung und Warmwasser benötigt wird.
Für Wohngebäude, die nach dem 1. November 1977 gebaut wurden, ältere, modernisierte Gebäude und Wohnhäuser mit über vier Wohneinheiten wird in der Regel ein verbrauchsorientierter Ausweis ausgestellt.
Hier wird mithilfe der Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre und mithilfe von Angaben über zusätzliche Feuerstätten (Bsp.: Kaminöfen) der Endenergieverbrauch kalkuliert.
Dieser Ausweis zeigt anhand des bisherigen Verbrauchsverhaltens, wie viel Energie für Heizung und ggf. für Warmwasser (bei Zentralheizung) pro Quadratmeter und pro Jahr tatsächlich verbraucht wird.
Folgende Informationen befinden sich auf dem Energieausweis:
Wenn Sie eine Wohnung besitzen, müssen Sie sich in der Regel nicht selbst um die Beantragung des Ausweises kümmern. Dieser wird immer für das ganze Gebäude und alle Wohnungen darin ausgestellt. Wollen Sie einen Energieausweis für Ihr Haus, so müssen Sie dazu einen Experten kontaktieren.
Experten im Energiebereich können Architekten, Ingenieure, Handwerker oder Physiker sein. Es gibt leider keine offizielle Qualifizierung für die Ausstellung des Ausweises.
Seriöse Anbieter finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes oder in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Auch von einem Energieberater vom Schornsteinfegerhandwerk können Sie einen Energieausweis bekommen.
Wenn Sie einen passenden Experten gefunden haben, übermitteln Sie diesem alle notwendigen Informationen für die Bedarfs- oder Verbrauchsberechnung:
Diese Angaben können Sie bei den meisten Anbietern online übermitteln. Der Experte ermittelt nun anhand dieser Angaben Ihre Energieeffizienz und stellt den Ausweis aus. Wenn Sie möchten, kann der Experte auch vor Ort die Informationen überprüfen. So können die Angaben in Ihrem Energieausweis besonders genau gemacht werden.
Die Kosten für den Energieausweis variieren zwischen den verschiedenen Anbietern und Gebäuden. Ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus kostet in der Regel etwa 500 Euro. Bei Mehrparteienhäusern belaufen sich die Kosten eher auf 500–1.000 Euro.
Bei Neubauten oder dem Verkauf bzw. der Vermietung von Häusern oder Wohnungen ist ein Energieausweis verpflichtend. Mit dem Ausweis bekommen potentielle Käufer oder Mieter einen Einblick in die Energieeffizienz des Gebäudes.
Die Ausstellung des Ausweises muss durch einen Experten erfolgen und kostet in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro.