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VERWALTUNGSVERFAHREN

WAS IST DAS KINDERGELD?

Das Kindergeld ist in Deutschland eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Sozialleistung. In der Regel ist das Kindergeld eine steuerliche Ausgleichszahlung und dient zur Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder. Auch alle allein erziehenden Elternteile haben Anspruch auf diesen Zuschuss. Vom Kindergeld sollen vor allem Familien mit kleinerem oder mittleren Einkommen profitieren.

Eltern bekommen diese finanzielle Unterstützung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder), egal ob das Kind zur Schule geht, eine Lehre macht oder selbst Geld verdient.

Falls Ihr Kind älter als 18 Jahre ist, aber studiert oder in der Übergangsphase zwischen Schule und Ausbildung ist, haben Sie ebenso Anspruch auf Kindergeld.

Das Kindergeld in Deutschland

WER KANN KINDERGELD BEKOMMEN?

Anspruch auf das Kindergeld haben alle deutschen Staatsangehörigen, die mit Ihren Kindern in Deutschland leben. Auch ausländische Staatsangehörige können das Kindergeld beanspruchen, unter folgenden Bedingungen:

  • • Sie sind EU-Bürger und arbeiten oder Leben in Deutschland
  • • Sie sind Staatsangehörige aus Algerien, Bosnien, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei und sind hier in Deutschland beschäftigt oder arbeitslos/ krankgemeldet.
  • • Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.
  • • Sie haben eine Niederlassungs- / Daueraufenthaltsgenehmigung u.a.

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, haben ebenso Anspruch auf das Kindergeld, wenn Sie in Deutschland Steuern zahlen. Wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind, dann müssen Sie zu dem noch eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • • Pflichtversicherung in der deutschen Arbeitslosenversicherung
  • • Sie arbeiten als Beamtin oder Beamter für eine deutsche Einrichtung im Ausland.
  • • Sie sind mit einem NATO-Truppenmitglied verheiratet oder verpartnern.
  • • Sie bekommen die deutsche Rente.
  • • Sie sind Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer, Missionarin oder Missionar.

Das Kindergeld steht nicht nur Eltern oder Adoptiveltern zu, auch Stiefeltern, Geschwister oder Großeltern können dieses im Regelfall beantragen.

Das Kindergeld ist geregelt im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) .

WO BEANTRAGE ICH DAS KINDERGELD?

Das Kindergeld muss beantragt werden und wird nicht automatisch ausgezahlt. Wer einen Antrag auf Kindergeld stellen möchte, muss einen schriftlichen Antrag bei der für den Wohnort zuständigen Familienkasse stellen.

Der Antrag auf Kindergeld kann aber auch online gestellt werden, auf der Arbeitsagentur.

Nach Einreichen Ihres Antrags bei der Familienkasse, kann es zu einer Bearbeitungsdauer von 1 bis 1,5 Monaten kommen, je nach Auslastung der Behörde. Damit es zu keinen Verzögerungen kommt, ist es immer ratsam, das Kindergeld zeitnah nach der Geburt zu beantragen. Sie können Ihren Anspruch aber auch noch 6 Monate rückwirkend, gelten machen.

WELCHE DOKUMENTE BENÖTIGE ICH, UM DAS KINDERGELD ZU BEANTRAGEN?

Wenn Sie das Kindergeld direkt nach der Geburt beantragen möchten, benötigen Sie folgende Dokumente:

Wenn Ihr Kind volljährig ist, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • • Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
  • • Mitteilung der Arbeitsagentur (falls weder Ausbildungs- noch Arbeitsplatz vorhanden ist)

WIE VIEL KINDERGELD BEKOMME ICH?

Sie bekommen das Kindergeld ab dem Monat der Geburt Ihres Kindes, auch wenn Sie das Kindergeld später beantragen (bis zu 6 Monate).

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder und ist gestaffelt:

  • • für das erste und zweite Kind: 219 Euro monatlich
  • • für das dritte Kind: 225 Euro monatlich
  • • für das vierte und jedes weitere Kind: 250 Euro monatlich