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Es ist wichtig zu wissen, dass man mit einem Schwerbehindertenausweis nicht automatisch auf Behindertenparklätzen stehen darf. Hierzu braucht es einen speziellen Parkausweis. Wie Sie diesen beantragen und was zu beachten ist, lesen Sie hier.

So beantragen Sie in Deutschland einen Parkausweis für Schwerbehinderte

Was ist eine Parkerleichterung für Behinderte?

Schwerbehinderte Menschen können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis für Behinderte beantragen. Damit hinter der Windschutzscheibe haben Sie mehr Parkmöglichkeiten, ohne ein Bußgeld zu riskieren. Das gilt, wenn Sie selbst fahren oder mit im Auto sitzen. Daher ist der Parkausweis auch auf die Person, nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug zugelassen.

Der Parkausweis für Behinderte ist laminiert und im Scheckkartenformat. Er enthält ein Gültigkeitsdatum, eine Ausweisnummer und Daten zur ausstellenden Behörde. Erhältlich ist der Parkausweis in zwei verschiedenen Farben mit jeweils unterschiedlichen Berechtigungen und Voraussetzungen.

Wozu berechtigt der Parkausweis für Schwerbehinderte?

Zunächst gibt es einen Parkausweis in orange, der deutschlandweit gilt. Doch wo genau darf ich mit dem orangen Parkausweis parken?

Mit dem orangenen Parkausweis dürfen Sie 24 Stunden lang folgendes, sofern Sie keinen anderen Parkplatz finden können:

  • • drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen stehen (mit Parkscheibe)
  • • bei Parkzeitbegrenzung und im Zonenhalteverbot länger stehen
  • • zur Ladezeit in Fußgängerzonen parken
  • • in verkehrsberuhigten Straßen unabhängig der Markierung parken (solang der Verkehr nicht beeinflusst und niemand behindert wird)
  • • ohne Gebühr parken, wo eine Parkuhr oder ein Parkschein gefordert ist

Der Parkausweis in blau räumt Ihnen die gleichen Rechte ein wie der in orangene Parkausweis. Der blaue Parkausweis hat jedoch zusätzliche Vorteile: Man darf damit auf Behindertenparkplätzen (mit blauen Schild) stehen und er ist EU-weit gültig. Was hierbei zu beachten ist und in welchen Ländern er außerhalb der EU gilt, lesen Sie hier.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Parkausweises

Wichtig: Der Ausweis kann auch von Angehörigen schwerbehinderter Menschen beantragt werden, wenn diese für die Beförderung verantwortlich sind.

Für den orangen Parkausweis muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • • das Merkzeichen G (Gehbehinderung) in Ihrem Schwerbehindertenausweis in Kombination mit dem Merkzeichen B (Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nötig) sowie ein GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen/der Lendenwirbelsäule mit Einfluss auf das Gehvermögen; wichtig: es muss gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane vorliegen
  • • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
  • • künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung mit GdB von wenigstens 70
  • • Schwerbehinderung (GdB ab 50), sofern vom ärztlichen Dienst des Versorgungsamts festgestellt wurde, dass sie den genannten Behinderungen gleichzustellen ist

Für den blauen Parkausweis muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • • Außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • • Blindheit (Merkzeichen Bl)
  • • Beidseitige Amelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen)
  • • Phokomelie (beispielsweise, wenn Hand oder Fuß direkt am Rumpf) oder vergleichbare Funktionseinschränkungen (z.B. Amputation beider Arme)

Wer hier nicht infrage kommt, kann sich bei der eigenen Gemeinde oder Stadt dennoch noch einmal erkundigen. Es gibt häufig Ausnahmeregelungen sowie je nach Bundesland lockerere Voraussetzungen.

So läuft die Beantragung eines Parkausweises ab

1. Bei der Verwaltung vor Ort informieren

Die Beantragung ist manchmal bei der Gemeinde, zum Teil aber auch beim Ordnungsamt oder beim Straßenverkehrsamt Ihrer Region notwendig. Informieren Sie sich also zunächst, wer zuständig ist.

2. Formular ausfüllen

Dieses bekommen Sie vor Ort oder zum Teil auch online, je nach zuständiger Stelle.

3. Antrag abgeben

Eine Beantragung ist in der Regel persönlich oder mit Vollmacht beim zuständigen Amt nötig, da die Unterlagen direkt überprüft werden.

Parkausweis mitführen und richtig platzieren

Wichtig: Die schwerbehinderte Person muss mit im jeweiligen Fahrzeug sitzen. Welches das ist, ist jedoch egal. Der Parkausweis ist also auch in Mietwagen, Autos von Freunden und so weiter gültig, solange die jeweilige Person mit dabei ist und den Parkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert.

Beim EU-weiten blauen Ausweis muss außerdem eine Broschüre mitplatziert werden. Sie bekommen diese und detaillierte Informationen zur Handhabung beim Erhalt Ihrer Parkerleichterung für Schwerbehinderte.

Benötigte Dokumente für die Beantragung eines Parkausweises

Bei der Beantragung sollten Sie mitbringen:

  • • ggf. aktuelles Passfoto (für den blauen Parkausweis)
  • • Schwerbehindertenausweis oder andere Nachweise zu Ihrer Behinderung
  • • aktuellster Bescheid des Versorgungsamtes
  • • ggf. eine Vollmacht und Ihren Personalausweis, wenn Sie den Ausweis für eine andere Person beantragen
  • • das ausgefüllte Antragsformular für Parkerleichterungen

Ist es möglich, einen persönlichen Behindertenparkplatz zu beantragen?

Menschen mit Parkausweis können an ihrem Wohnort sowie bei ihrer Arbeitsstelle einen individuellen Stellplatz beantragen. Wichtig: In diesem Fall dürfen Sie nur noch dort parken, wenn Sie zu Hause oder am Arbeitsplatz sind.

Sie müssen außerdem begründen, wieso der individuelle Stellplatz nötig ist (beispielsweise aus Knappheit an Parkplätzen in der Umgebung). Meist werden Unterlagen wie der Mietvertrag, Arbeitsvertrag und ärztliche Atteste über verringerte Gehfähigkeit eingefordert. Das Straßenverkehrsamt ist hierfür zuständig.

An wen kann ich mich wenden bei Fragen zu Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Die Straßenverkehrsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist, wird Ihnen gerne weiterhelfen bei Fragen. Bei Verlust oder Diebstahl sollten Sie das unbedingt der zuständigen Behörde melden.

Zusammenfassung

Wer schwerbehindert ist, darf nicht automatisch überall parken. Hier gelten weder der Schwerbehindertenausweis noch ein Rollstuhlaufkleber oder sonstige Dokumente als ausreichend. Sie benötigen stattdessen einen extra Parkausweis, der dann gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden muss.

Diesen Parkausweis gibt es in orange (deutschlandweit) und in blau (EU-weit). Außerdem haben viele Städte und Regionen zusätzliche Angebote, über die Sie sich informieren sollten. Wichtig: Auf Behindertenstellplätzen dürfen Sie nur mit einem blauen Parkausweis stehen.

Daneben gibt es noch weitere Parkerleichterungen, beispielsweise in Ladezonen und Halteverbotszonen. In jedem Fall ist es wichtig, dass die schwerbehinderte Person entweder selbst fährt oder mit im Fahrzeug sitzt - welches Fahrzeug das ist, ist wiederum egal. Bei Verstoß (wenn beispielsweise Verwandte oder Freunde den Ausweis alleine nutzen) drohen Bußgelder und eventuell ein Entzug der Parkerleichterung für Schwerbehinderte.