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WAS IST DAS MUTTERSCHAFTSGELD?

Was ist das Mutterschaftsgeld?"

Das Mutterschaftsgeld, auch Mutterschaftsgeld genannt, wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und schützt schwangere Frauen während der allgemeinen Mutterschutzfristen vor finanziellen Nachteilen. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten endet der Mutterschutz 12 Wochen nach der Geburt.

In diesem Zeitraum sind Mütter von ihrer Beschäftigung befreit und erhalten als Ausgleich zu ihrem durchschnittlichen Nettolohn als Arbeitnehmerin das Mutterschaftsgeld. Dadurch sollen werdende und frische Mütter vor Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz geschützt werden.

WER KANN MUTTERSCHAFTSGELD BEANTRAGEN?

Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Frauen, die ein Baby erwarten oder bereits bekommen haben. Je nach Beschäftigungsverhältnis zahlen die gesetzlichen Krankenkassen oder das Bundesversicherungsamt Ihr Mutterschaftsgeld.

Voraussetzungen, um Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu bekommen:

  • • Es besteht ein Arbeitsverhältnis.
  • • Das Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft zulässig gekündigt.
  • • Es wurde ein neues Arbeitsverhältnis nach Beginn der Schutzfrist begonnen.
  • • Sie sind Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, mit Anspruch auf Krankengeld.

Voraussetzungen, um Mutterschaftsgeld vom Bundesamt zu bekommen:

  • • Sie sind zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist nicht selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat versichert oder auch familienversichert (zum Beispiel über Ihren Ehemann).
  • • Wenn Sie eine Beschäftigung haben, bei der Sie wegen der Mutterschutzfristen kein Entgelt bekommen (wie zum Beispiel bei Minijobs).
  • • Ihr Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis wahrend der Schwangerschaft (oder Schutzfrist) gekündigt hat.

WO BEANTRAGE ICH DAS MUTTERSCHAFTSGELD?

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Schwangere, die einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse haben, einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen.

Schwangere Frauen, die Familien- oder privatversichert sind, stellen Ihren Antrag beim Bundesamt für Soziales (kurz BAS).

In beiden Fällen muss der Antrag schriftlich eingereicht werden.

Stellen Sie Ihren Antrag am besten schon zu Beginn Ihrer Schutzfrist. In diesem Fall benötigen Sie zur Antragsstellung eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, welcher von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme ausgestellt werden kann.

Sobald Sie diese Bescheinigung haben, können Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld einbringen.

WELCHE DOKUMENTE BENÖTIGE ICH?

Um das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse zu beantragen, benötigen Sie folgende Formulare:

  • • Bescheinigung des voraussichtlichen Entbindungstermins
  • • Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse (Sie finden das Formular auf der Webseite Ihrer Krankenversicherung)
  • • Angaben zu Ihren persönlichen Daten und Ihre Kontoverbindung
  • • Angaben zum Arbeitsverhältnis

Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden, am besten ist, Sie senden alle Dokumente mit der Post. Vereinzelt bieten Versicherungen auch ein Online-Portal an, informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

Um Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld beim Bundesamt einzureichen, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • • Bescheinigung des voraussichtlichen Entbindungstermins
  • • Angaben zur Krankenversicherung
  • • Angaben zu Ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis
  • • Ihre Steuer-ID
  • • Angaben zu Ihrer Kontoverbindung

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann beim Bundesamt für Soziales auch online eingebracht werden.

WIE VIEL MUTTERSCHAFTSGELD BEKOMME ICH?

Wenn Ihnen das Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird, dann stehen Ihnen 13 Euro pro Kalendertag zu, also höchstens 390 Euro. Falls Ihr übliches Nettoeinkommen diese Summe übersteigt, ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.

Als Berechnungsgrundlage werden hier die letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate herangezogen.

Beim Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziales gilt die gleiche Berechnungsgrundlage, wie beim Geld von der Krankenversicherung. Auch hier bekommen Sie 13 Euro pro Kalendertag, aber höchstens eine Auszahlung von 210 Euro. Falls Ihr Netto-Einkommen im Durchschnitt aber höher ist als 13 Euro am Tag, können Sie direkt beim Bundesamt für Soziales um einen Mutterschutzzuschuss ansuchen.

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