Städte und Gemeinden in Deutschland > Fahrzeug > Als Verkehrssünder Einsicht in das Verkehrszentralregister nehmen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Das Verkehrszentralregister erfasst Regelverstöße von Verkehrsteilnehmern. Zuwiderhandlungen werden dort gespeichert und dokumentiert. Verkehrssünder erhalten einen sogenannten Punktekatalog.

Wie das Register aufgebaut ist und wo es Anwendung findet, möchten wir im heutigen Blog-Artikel verraten. Ebenso gehen wir der Frage nach, was die Punktetabelle aussagt. Wann droht ein Bußgeld oder Fahrverbot? Ebenfalls möchten wir prüfen, ob vermeintlich falsche Informationen anfechtbar sind.

Die Strafpunkte im Verkehrszentralregisterauszug kennen und einstufen können.

Was ist ein Verkehrszentralregisterauszug und wo findet es Anwendung?

Ein Verkehrszentralregisterauszug, oft auch als Fahreignungsregister Auszug (FAER) bezeichnet, ist ein offizielles Dokument, das Informationen über Verkehrsverstöße und die damit verbundenen Punkte im Verkehrszentralregister enthält.

Wer also im Straßenverkehr auffällig wird, kann im Flensburger Register landen - sofern der Verstoß nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu ahnden ist.


Nur die betroffene Person selbst oder berechtigte Stellen können Einsicht in das Fahreignungsregister erhalten. Das können beispielsweise Polizei- oder Strafverfolgungsbehörden sein.


Was bedeuten die Punkte im Verkehrszentralregister?

Rechtskräftige Verstöße, die mit Punkten zu ahnden sind, werden im Fahreignungsregister aufgeführt. Doch was haben die Punkte zu bedeuten? Hierzu wurde eine Punktetabelle, also ein Punktesystem eingeführt:

Das Punktesystem im FAER

Das Punktesystem im Verkehrszentralregister dient dazu, die Schwere von Verkehrsverstößen zu bewerten und zu sanktionieren.

Drei Punktekategorien kategorisieren die Schwere bzw. die Folgen. Zwischen 1 und 3 Punkten können bei einem Verstoß auf einmal fällig werden. Bei maximal 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Folgende Bedeutung hat der jeweilige Gesamtpunktestand:

Punktestand Folgen
1-3 Punkte Es handelt sich um eine reine Vormerkung, es folgen keine Konsequenzen. Die sprichwörtliche Verkehrsampel steht auf grün.
4-5 Punkte Es folgt eine schriftliche und kostenpflichtige Mahnung seitens des Kraftfahrtbundesamtes. Sie erhalten zusätzlich eine Information, dass Sie auf freiwilliger Basis ein Fahreignungsseminar besuchen können. Damit können Sie den Punktestand abbauen.
6-7 Punkte Nun folgt die letzte Verwarnung. Auch jetzt folgt eine schriftliche Verwarnung, die kostenpflichtig ist. Es gibt einen Hinweis, ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Allerdings werden durch die Teilnahme keine Punkte reduziert.
8 Punkte Nun folgt die rote Karte. Dem Verkehrssünder, der 8 Punkte gespart hat, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Mindestens ein halbes Jahr wird dieser einbehalten. Es muss ein Nachweis erfolgen, dass eine Eignung für die Teilnahme im Straßenverkehr vorliegt. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist dazu notwendig.

Wann werden Punkte gelöscht?

Die Löschung der Punkte ist abhängig von der Schwere des Verstoßes.

  • Leichte Ordnungswidrigkeiten: Löschung der Punkte nach 2,5 Jahren.
  • Schwere Verstöße: Punkte nach Erhalt schwererer Verstöße werden frühestens nach 5 Jahren gelöscht.
  • Straftat im Verkehr: Die dadurch erhaltenen Punkte verbleiben 10 Jahre im Register.

Wenn Ihr Konto nicht mehr als 5 Punkte in Flensburg aufweist und Sie in den letzten 5 Jahren kein Seminar zum Punkteabbau besucht haben, können Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und dadurch 1 Punkt abbauen.


Auswirkungen eines “sauberen” Registers

Ein sauberes Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg hat zahlreiche Vorteile:

  • Überprüfung der Fahreignung: Arbeitgeber im Transportsektor nutzen den Auszug, um die Fahreignung ihrer Mitarbeiter zu überprüfen. Der Arbeitsplatzverlust kann die Folge sein.
  • Versicherungsfragen: Versicherungsunternehmen bewerten die Risikoabschätzung für Policen. Negative Einträge können zu einer Ablehnung seitens des Versicherungsgebers führen.
  • Behördliche Anforderungen: Er wird bei der Beantragung von Führerscheinen oder in rechtlichen Angelegenheiten benötigt.

Über 400.000 Führerscheine wurden im Jahr 2022 entzogen!


Wer kann einen Verkehrszentralregisterauszug beantragen?

Jeder Fahrer kann einen Auszug aus seinem eigenen Verkehrszentralregister beantragen.

Drittpersonen, wie Arbeitgeber oder Versicherungen, dürfen diesen Auszug nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Fahrers anfordern.


Über diesen Link gelangen Sie direkt zur Online-Registerauskunft.


Wie sind die Anforderungen und werden Dokumente benötigt?

Den Antrag können Sie zu jeder Zeit stellen. Zur Auskunft Ihrer Person (Legitimation) bedarf es einer Autorisierung.

Online-Registerauskunft

Zur Identifikationsprüfung benötigen Sie Ihren Online-Ausweis sowie Ihren PIN. Zusätzlich nutzen Sie Ihr Smartphone und die AusweisApp2.

Auskunft per Postweg

Alternativ zur Online-Auskunft kann die Anforderung auch auf dem Postweg erfolgen.

  • Formular herunterladen: Besuchen Sie die Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes und laden Sie das Antragsformular herunter.
  • Formular ausfüllen: Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Dokumente beifügen: Kopieren Sie die Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises und fügen Sie ihn den Unterlagen bei.
  • Versand: Versenden Sie den Antrag per Post.

Eine Rückmeldung sollte in der Regel zwischen 2 und 3 Wochen in Anspruch nehmen. Die Beantragung eines Verkehrszentralregisterauszugs kostet in der Regel 10 Euro.


Fehler im Verkehrszentralregisterauszug: Wie kann man sie anfechten?

Falls Sie Fehler in Ihrem Verkehrszentralregisterauszug entdecken, können Sie diese wie folgt anfechten:

  • 1. Prüfung der Einträge: Überprüfen Sie Ihren Auszug genau und notieren Sie alle Unstimmigkeiten.
  • 2. Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt und legen Sie eine schriftliche Beschwerde mit einer detaillierten Beschreibung der Fehler vor.
  • 3. Beweismittel: Fügen Sie alle relevanten Dokumente bei, die Ihre Beschwerde unterstützen.
  • 4. Bearbeitungszeit: Die Korrektur kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Sie werden über das Ergebnis schriftlich informiert.

Einen sauberen Punktestand im Fahreignungsregister pflegen

Durch die genaue Kenntnis Ihres Verkehrszentralregisterauszugs können Sie sicherstellen, dass Sie über Ihren Punktestand informiert sind und bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen ergreifen können.

Egal, ob für berufliche Zwecke, Versicherungsfragen oder persönliche Sicherheit – der Verkehrszentralregisterauszug ist ein wichtiges Instrument für alle Kraftfahrer in Deutschland.