Wenn Sie ein Auto kaufen, müssen Sie dieses bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Erst dann dürfen Sie es im öffentlichen Straßenverkehr benutzen. Wie die Anmeldung funktioniert und welche Dokumente Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.
Bei der Anmeldung Ihres Autos sind mehrere Schritte notwendig:
Um Ihr Auto anmelden zu können, brauchen Sie eine gültige Kfz-Versicherung, denn die Kfz-Versicherungsbestätigung mit der EVB-Nummer (7-stellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen) benötigen Sie bei der Anmeldung. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Autoversicherung.
Informieren Sie sich auch darüber, wie Sie in Deutschland einen amtlichen Führerschein oder einen internationalen Führerschein erhalten.
Ist der erste Schritt erledigt und Ihr Auto versichert, müssen Sie entweder persönlich zu Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gehen oder jemanden mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen, der Sie dort vertritt. Zuständig ist die Zulassungsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie einen Termin vereinbaren.
Seit 2019 können Sie Ihr Kraftfahrzeug in Deutschland auch online anmelden. Für diesen Service brauchen Sie jedoch einen Personalausweis mit Online-Funktion und eine Personalausweis-App auf dem Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Auch muss das Fahrzeug erstmals im Mai 2015 oder später zugelassen worden sein.
Die Behörde überprüft Ihre Dokumente vor Ort und meldet Ihr Fahrzeug sofort an. Sie werden nun als neuer Besitzer im Fahrzeugbrief eingetragen und erhalten Ihre neuen Kennzeichen mit den behördlichen Stempeln. Wenn Ihr Auto die erforderlichen Abgasnormen erfüllt, können Sie hier auch eine Umweltplakette erhalten, mit der Sie die Umweltzonen befahren können.
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Bei der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen für die Anmeldung Ihres neuen Autos:
Welche Dokumente Sie genau benötigen, hängt davon ab, ob Ihr Fahrzeug ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen ist.
Bei einem Gebrauchtwagen, der bereits zugelassen ist, können Sie bei der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I vorweisen.
Neuwagen haben noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I, diese wird Ihnen bei der Anmeldung von der Zulassungsstelle ausgestellt. Stattdessen müssen Sie hier eine CoC-Bescheinigung (“Certificate of Conformity”) vorweisen. Mit dieser erklärt der Hersteller, dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ nach Normen der EU entspricht.
Welche Dokumente genau Sie zur Anmeldung benötigen, erfahren Sie auch direkt auf der Homepage Ihrer Zulassungsbehörde. Hier finden Sie auch Mustervorlagen für die erforderlichen Unterlagen, wie ein SEPA-Lastschriftmandat oder eine schriftliche Vollmacht.
Sollten Sie Ihr altes Auto verkaufen, ist es ratsam, dieses vor der Übergabe abzumelden. So müssen Sie sich nicht darauf verlassen, dass der Käufer das Auto vor Fahrtantritt selbst ummeldet.
Um Ihr altes Fahrzeug abzumelden, müssen Sie lediglich mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Kennzeichen zur Zulassungsstelle gehen. Diese informiert das Hauptzollamt und die Versicherung über die Abmeldung und entstempelt Ihre Kennzeichen. Mit den entstempelten Kennzeichen dürfen Sie noch eine Rückfahrt nach Hause antreten.
Auch die Abmeldung kann über eine Person Ihres Vertrauens erfolgen. Dazu ist keine schriftliche Vollmacht notwendig.
Die Grundgebühr für die Anmeldung eines Autos beträgt 27,60 EUR. Je nachdem, ob Sie einen Gebrauchtwagen anmelden, oder einen Neuwagen und ob Sie Ihr Fahrzeug im gleichen Bezirk anmelden oder den Bezirk wechseln, können die Gebühren leicht variieren.
Auch für weitere Serviceleistungen wie etwa eine Umweltplakette fallen zusätzliche Kosten an (5-12 EUR). Sie können darüber hinaus bei der Anmeldung ein Wunschkennzeichen beantragen, hier fällt eine Gebühr von 10,20 EUR an.
Für Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds brauchen Sie übrigens keine Zulassung und müssen keine Kfz-Steuer bezahlen. Versichert müssen die Fahrzeuge dennoch sein.
Wenn Sie ein neues Auto kaufen, müssen Sie dieses vor Inbetriebnahme versichern lassen und bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Dazu benötigen Sie verschiedene Dokumente wie die Zulassungsbescheinigung und eine elektronische Versicherungsbestätigung. Sie können sich bei der Anmeldung auch von einer Person Ihres Vertrauens mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.
Die Kosten für die Anmeldung können je nach Fahrzeug, zusätzlichen Plaketten und Wunschkennzeichen variieren, jedoch beträgt die Grundgebühr 27,60 EUR.
Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug verkaufen, sollten Sie dieses abmelden. Dazu benötigen Sie lediglich Ihre Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I.