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Deutsches Visum und Schengen-Visum

Deutschland. Nicht nur das Land der Dichter und Denker, sondern auch der immer stärker werdende Magnet für Touristen aus aller Welt. Und genau an dieser Schnittstelle wird das Wort “Visum” wichtig.

Visa gelten sowohl für kurzfristige als auch für langfristige Aufenthalte in Deutschland. Für einige Nationalitäten ist für die Einreise nach Deutschland immer ein Visum erforderlich, unabhängig davon, ob Sie einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt planen. Die Art des deutschen Visums, das Sie beantragen, hängt von dem Zweck Ihres Besuchs ab.

Brauche ich ein deutsches Visum?

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab.

• Deutsches Visum nicht erforderlich

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), Islands, Liechtensteins, Norwegens und Schwedens benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Wenn Sie studieren oder arbeiten wollen, müssen Sie Ihre Adresse anmelden.

• Deutsches Visum erforderlich

Wenn Ihr Land nicht von der Visumspflicht befreit ist und Ihr Aufenthalt in Deutschland 90 Tage oder weniger betragen wird, müssen Sie ein Schengen-Visum (Kurzaufenthalt) beantragen.

Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland

Für die Einreise nach Deutschland müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auch wenn Sie kein Visum benötigen:

  • - Der Zweck Ihrer Reise nach Deutschland muss plausibel und nachvollziehbar sein.
  • - Ihr Reisepass sollte noch mindestens 6 Monate über Ihren Aufenthalt in Deutschland hinaus gültig sein.
  • - Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt und Ihre Reisekosten selbst zu finanzieren.
  • - Sie müssen bereit sein, Deutschland vor Ablauf des Visums zu verlassen (z.B. Rückflug gebucht haben).
  • - Sie müssen über eine Reisekrankenversicherung verfügen.
  • - Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.

Deutsche Visumstypen

Es gibt drei verschiedene Arten von Visa in Deutschland:

• Schengen-Visum (für Kurzbesuche)

Wenn Ihr Land kein Visumbefreiungsabkommen mit Deutschland hat und Sie für einen kurzen Aufenthalt nach Deutschland kommen, zum Beispiel für eine Geschäftsreise, einen Urlaub oder um Verwandte zu besuchen, müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen. Dieses Kurzaufenthaltsvisum (Visum der Kategorie C) ist für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland und im gesamten Schengen-Raum gültig. Der Tag, an dem Sie nach Deutschland oder in ein anderes Schengen-Land einreisen, markiert den Beginn der 180-Tage-Frist.

• Visum für den Flughafentransit

Ein Visum für den Flughafentransit (Kategorie A) benötigen Sie, wenn Sie auf einem Flughafen in Deutschland zwischenlanden und Ihr Endziel ein Land außerhalb des Schengen-Raums ist.

Das Flughafentransitvisum erlaubt Ihnen nicht, den Flughafen zu verlassen. Wenn Sie den Flughafen verlassen müssen, um Ihr Gepäck abzuholen, erneut einzuchecken oder Ihre Reise mit einem anderen Verkehrsmittel fortzusetzen, müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen. Prüfen Sie, ob Sie ein Flughafentransitvisum benötigen.

• Nationales Visum (für Langzeitaufenthalte)

Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen und aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit ein Schengen-Visum benötigen, müssen Sie vor Ihrer Reise ein deutsches Visum (Visum der Kategorie D) beantragen.

Das nationale Visum gewährt Ihnen die Einreise nach Deutschland auf der Grundlage, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen werden. Es ermöglicht Ihnen die Einreise nach Deutschland als potenzieller Einwohner und den Aufenthalt während der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie Ihr Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln.

Verfahren zur Beantragung eines deutschen Visums

Sowohl für Kurzzeitvisa als auch für Langzeitvisa müssen Sie persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland einen Antrag stellen. Eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Ihr Visumantrag muss zusammen mit bestimmten Unterlagen eingereicht werden. Es ist ratsam, sich vor Ihrem Visumstermin bei Ihrer örtlichen Auslandsvertretung zu informieren, damit Sie genau wissen, was Sie vorbereiten müssen.

Erforderliche Dokumente für den deutschen Visumantrag:

  • - Gültiger Reisepass
  • - Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
  • - Passfotos (mindestens zwei), die innerhalb der letzten 3 Monate aufgenommen wurden
  • - Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro
  • - Nachweis der Unterkunft für den gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum

Zusätzliche Dokumente für Kurzzeitvisa:

  • - Nachweis der geplanten Reise, wie z.B. ein Flugplan oder eine Reservierung (für Kurzzeitvisa)
  • - Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit, z. B. Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen, oder Nachweis der finanziellen Unterstützung, z. B. eine unterschriebene Erklärung der Person, die Ihre Kosten übernimmt

Zusätzliche Dokumente für Visa für längere Aufenthalte:

  • - Nachweis über den Reisezweck, z.B. Arbeitsvertrag, Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule oder Nachweis über akademische Qualifikationen
  • - Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (falls zutreffend)
  • - Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit (falls zutreffend - siehe unten)

Um Ihren Visumantrag einzureichen, müssen Sie einen Termin bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung vereinbaren. Zu diesem Termin müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen.

Gebühren für den Visumantrag

Visumtyp Gebühr
Schengen-Visum einfache Einreise (90 Tage) 80 Euro
Schengen-Visum mehrfache Einreise (90 Tage) 80 Euro
Schengen-Visum Kinder 6-12 (90 Tage) 40 Euro
Schengen-Visum Kinder 0-6 (90 Tage) 0 Euro
Transitvisum (ab 12 Jahren) 80 Euro
Transitvisum Kinder (6-12 Jahre) 40 Euro
Transitvisum Kinder (0-6 Jahre) 0 Euro
Nationales Visum (ab 17 Jahren) 75 Euro
Nationales Visum Minderjährige (0-17 Jahre) 37,50 Euro