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Alles, was Sie über Apostille in Deutschland wissen müssen

Ein ausländischer Staat kann einen Echtheitsnachweis für eine deutsche öffentliche Urkunde verlangen.

Internationale Verträge zwischen Deutschland und bestimmten Ländern regeln diese Angelegenheit.

Dementsprechend können unterschiedliche Verfahren zur Bestätigung der Echtheit gelten.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie in diesem Zusammenhang wissen müssen, damit Sie Ihre deutschen Dokumente wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden oder Scheidungsurkunden beglaubigen können.

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine spezielle Bescheinigung, die von einer Behörde ausgestellt wird. Diese Bescheinigung bestätigt die genaue Übereinstimmung einer Kopie mit dem Originaldokument. Apostillen werden in den Ländern ausgestellt, die das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation - kurz Haager Konvention - unterzeichnet haben.

1961 wurde diese Konvention unterzeichnet und ersetzt das zeitaufwändige, mehrstufige Beglaubigungsverfahren, bei dem ein Dokument von vier verschiedenen Behörden beglaubigt werden muss.

Beachten Sie: Auch wenn zwei Staaten Mitglieder des Haager Abkommens sind, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Staat, in dem das Dokument verwendet werden soll, die Apostille anerkennt.

Das liegt daran, dass ein Staat gegen einen anderen Staat Einwände erheben darf. So sind z.B. sowohl Indien als auch Deutschland Mitglied des Haager Abkommens, aber Deutschland erkennt apostillierte Dokumente aus Indien nicht an. In diesem Fall muss das Beglaubigungsverfahren angewendet werden.

Wozu dient die Apostille?

Eine Apostille wird für Kopien von offiziellen Dokumenten verwendet, die in einem anderen Land benötigt werden, z. B. bei

  • - internationalen Eheschließungen,
  • - Adoptionen,
  • - Erbschaften oder
  • - normalen Verträgen.

Eine Apostille ist eine offizielle Bestätigung der Echtheit eines Dokuments, die die exakte Übereinstimmung einer Kopie mit ihrem Originaldokument zeigt.

Die Gebühren

Die Gebühren für die Ausstellung der Apostille hängen auch vom jeweiligen Land ab. In Deutschland liegen die Gebühren pro Dokument je nach Bundesland zwischen 15 € und 35 €.

Apostille Deutschland

Wenn Sie eine Apostille in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, müssen Sie sich an die folgenden Institutionen wenden, die für diese Dienstleistung zuständig sind:

• Bundesurkunden

  • - Für Dokumente, die von Bundesbehörden und -gerichten ausgestellt wurden, mit Ausnahme der unten genannten, wenden Sie sich an das Bundesverwaltungsamt, Köln (Abteilung II B4, 50728 Köln, Telefon 0221-7584100).
  • - Für Dokumente, die vom Bundespatentgericht und dem Deutschen Patentamt ausgestellt wurden, müssen Sie sich an den Präsidenten des Deutschen Patentamts wenden.

• Von den deutschen Bundesländern ausgestellte Urkunden

Da die Ausstellung von "Haager Apostillen" in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich geregelt ist, empfiehlt es sich, für jedes Dokument zu prüfen, welche Behörde für die Ausstellung einer Apostille für die jeweilige Dokumentenart zuständig ist.

  • - Im Allgemeinen sind für Urkunden, die von den Justizverwaltungsbehörden, den allgemeinen Gerichten, sei es in Zivil- oder Strafsachen, und den Notaren ausgestellt werden, die Justizministerien (bzw. Senatsverwaltungen) und die Präsidenten der Landgerichte (bzw. Amtsgerichte) für die Apostille zuständig.
  • - Für Dokumente, die von anderen Gerichten als den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit ausgestellt werden, sind die Innenministerien (oder Senatsverwaltungen), der Landrat (Präsident des Landkreises/der Kreisverwaltung), die Justizministerien (Senatsverwaltungen) und die Präsidenten der Landgerichte (oder Amtsgerichte) für die Apostille zuständig.

Wenn Sie eine Apostille für Dokumente benötigen, die von einer Verwaltungsbehörde (außer Justizverwaltungsbehörden) ausgestellt wurden, müssen Sie sich an die Ministerien (bzw. Senatsverwaltungen) für Inneres, Landrat (Präsident des Landkreises/der Kreisverwaltung), in Berlin (030-902690) an das Standesamt I, in Rheinland-Pfalz an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier oder in Thüringen an das Landesverwaltungsamt in Weimar wenden.