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VERWALTUNGSVERFAHREN

Die Eheschließung in Deutschland ist in der Regel ein recht unkompliziertes Verfahren, bei dem Sie die erforderlichen Papiere bei Ihrem Standesamt einreichen.

Ihr Antrag auf Eheschließung kann jedoch komplizierter werden, wenn entweder Sie oder Ihr Partner von außerhalb der EU kommen oder wenn einer von Ihnen schon einmal verheiratet war.

In Deutschland können nur Standesämter rechtsverbindliche Eheschließungen durchführen, unabhängig davon, ob auch eine kirchliche Trauung geplant ist.

Wie Sie Ihre Heiratsurkunde erhalten

Voraussetzungen für die Eheschließung in Deutschland

Bevor Sie mit dem Papierkram beginnen, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen, um in Deutschland heiraten zu dürfen:

  • - Sie sind noch nicht verheiratet
  • - Sie sind über 18 Jahre alt (16 Jahre mit Zustimmung der Eltern oder des Sorgeberechtigten)
  • - Sie sind nicht blutsverwandt
  • - Sie leben seit mindestens 21 Tagen in Deutschland

Anmeldung beim Standesamt

Der erste Schritt zu Ihrer deutschen Hochzeit ist die Anmeldung beim Standesamt, bei dem entweder Sie oder Ihr Partner gemeldet sind. Dies sollte mindestens einige Monate vor der geplanten Eheschließung geschehen, damit Sie genügend Zeit haben, alle erforderlichen Unterlagen zu sammeln und einzureichen. Sobald Sie alle Unterlagen eingereicht und genehmigt bekommen haben, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten, sonst beginnt das Verfahren von vorn.

Zum Termin beim Standesamt hat das Brautpaar gemeinsam zu erscheinen, denn dort werden Sie über den weiteren Ablauf sowie die notwendigen Dokumente aufgeklärt. Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Staatsangehörigkeit und der Rechtsauffassung Ihres Bundeslandes ab.

Eventuell müssen Sie Ihre Unterlagen auch von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen. Die Gesamtkosten variieren daher je nach Komplexität Ihres Falles und liegen zwischen 60 und 600 Euro.

Zu den erforderlichen Dokumenten gehören u.a:

  • - Gültiger Ausweis, z. B. Reisepass oder Personalausweis (kein Führerschein)
  • - Geburtsurkunde (ausgestellt in den letzten sechs Monaten), Original oder beglaubigte Kopie mit den Namen der Eltern
  • - Wenn Sie verwitwet sind, Original (oder beglaubigte Kopie) der Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehepartners.
  • - Wenn Sie geschieden sind, eine beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils. Wenn die Ehe nicht durch ein deutsches Gericht aufgelöst wurde, muss das Scheidungsurteil eventuell von den Behörden in Deutschland genehmigt werden; außerdem müssen Sie eventuell eine Erklärung des Gerichts einholen, das die Scheidung ausgesprochen hat, dass sie nicht angefochten werden kann.
  • - Wenn einer von Ihnen minderjährig ist, eine von einem gesetzlichen Vertreter (Elternteil oder Vormund) vor einem Notar ausgefertigte Erklärung, dass die Zustimmung erteilt wird

Zusätzlich für Personen, welche nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen:

  • - Ehefähigkeitszeugnis, das Sie bei Ihrer örtlichen Auslandsvertretung erhalten (nur bei Personen, welche nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen)
  • - Meldebescheinigung, die belegt, dass Sie sich länger als drei Wochen in Deutschland aufhalten.
  • - Wenn Sie nicht deutscher oder EU-Bürger sind, ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Anmeldung einer nicht in Deutschland geschlossenen Ehe

Wenn Sie eine Ehe anmelden möchten, die nicht in Deutschland geschlossen wurde, können Sie sich mit Ihrer Heiratsurkunde an Ihr zuständiges Standesamt wenden, welches die Echtheit der Urkunde überprüfen wird. Je nachdem, in welchem Land Sie geheiratet haben, benötigen Sie eventuell weitere Dokumente, die die Gültigkeit Ihrer Heiratsurkunde bestätigen.

Wenn Sie bereits verheiratet nach Deutschland kommen, müssen Sie Ihre Heiratsurkunde bei der Anmeldung im Bürgeramt vorlegen, damit Sie als Ehepaar eingetragen und in die richtige Steuerklasse eingestuft werden.

Die Trauung

Die Zeremonie wird im Standesamt durchgeführt. Wenn Sie möchten, kann im Anschluss eine religiöse Zeremonie oder einen Empfang veranstaltet werden, dies hat jedoch keine rechtliche Auswirkung. Die Standesämter haben in der Regel mehrere verschiedene Räume, zwischen denen Sie wählen können, je nachdem, was Sie bevorzugen und wie viele Gäste eingeladen werden sollen. Allerdings ist es nicht zwingend notwendig Gäste oder Trauzeugen zu haben.

Auch das Abhalten der Zeremonie in einer anderen Gemeinde, in der Sie nicht gemeldet sind, ist möglich. Hierfür bedarf es der Absprache mit dem jeweiligen Standesamt der Gemeinde.

Beachten Sie, dass die Eheschließung in Deutschland als "rechtsverbindlicher Vertrag" angesehen wird und dass beide Parteien in der Lage sein müssen, vollständig zu verstehen, was bei der Hochzeitszeremonie geschieht. Wenn also entweder Sie oder Ihr Partner nicht fließend Deutsch sprechen, muss ein Dolmetscher bei der Zeremonie anwesend sein. Dieser muss zertifiziert sein; ein Freund oder ein Familienangehöriger reicht nicht aus. Ihr zuständiges Standesamt kann Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Person helfen.

Verwaltungsverfahren in anderen Ländern: