Städte und Gemeinden in Deutschland > Expats > Wie man den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) in Deutschland erhalten kann

VERWALTUNGSVERFAHREN

Was ist ein elektronischer Aufenthaltstitel und welche Informationen enthält er?

Der elektronische Aufenthaltstitel ist ein elektronisches Dokument, welches den Aufenthaltstitel-Aufkleber in Pässen und Reisepässen ersetzt. Es ist also ein separates Dokument. Dieses wurde am 1. September 2011 in Deutschland eingeführt und steht Drittstaatsangehörigen seitdem in Form einer Scheckkarte zur Verfügung. Das Dokument ist in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht und stets mit biometrischen Merkmalen ausgestellt.

Die Funktion ist durch einen Chip in der Karte gesichert. Darauf sind neben biometrischen Merkmalen, also dem Foto und Fingerabdrücken, persönliche Daten, sowie Aufenthaltsgenehmigung und Beschäftigungsbeschränkung gespeichert. Durch die biometrischen Daten werden Fälschungen und Missbrauch verhindert. Dadurch können illegale Aufenthalte und illegale Einwanderung eingedämmt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass der elektronische Aufenthaltstitel nur in Kombination mit einem aktuellen Personalausweis gültig ist.

Welche Daten sind auf der e-Aufenthaltskarte abgespeichert?

Wie bei einem Pass werden auch hier bestimmte persönliche Daten gesichert. Dazu zählen Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit, die Seriennummer, das Ausstellungsland und das Gültigkeitsdatum.

So bekommt man einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

Wofür wird er verwendet?

Die e-Aufenthaltskarte verkürzt Wege und spart Ihnen viel Zeit bei der Verifikation Ihrer Daten in unterschiedlichen Kontexten. Zum einen können Sie umfassend Online-Dienste geschützt nutzen. Außerdem haben Behörden und Online-Shops durch die Online-Ausweisfunktion einen einfachen und schnellen Zugang zu einer höheren Zahl potenzieller Auftraggeber und Kunden. Darüber hinaus können Sie sich auch bei Informations- und Verkaufsautomaten ausweisen.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist vergleichbar mit einem normalen Personalausweis. Inhabern stehen zu den standardmäßigen Funktionen weitere Möglichkeiten zur Verfügung. So können damit allerlei Online-Dienste, Online-Behörden und Shops genutzt werden. Außerdem kann man sich damit bei Internetportalen anmelden und zum Beispiel das Alter nachweisen. So können Sie sich Online-Formulare automatisch ausfüllen lassen, Ihren Wohnort verifizieren lassen, Online-Registrierungen durchführen und vieles mehr.

Dabei sollte man wissen, dass nur Dienstleister mit staatlicher Erlaubnis die Daten auf der Karte ablesen dürfen. Ihre Daten sind also immer geschützt für Identitätsdiebstahl, welcher im Internet nicht selten vorkommt. Zudem können Sie mit der Eingabe den persönlichen Pin immer selbst bestimmen, ob und wenn ja, welche Daten Sie preisgeben möchten. Auch eine sichere Unterschrift-Funktion ist in dem Dokument enthalten. So kann man mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) digitale Dokumente rechtskräftig unterschreiben. Diese Funktion kann man mit dem zugehörigen Zertifikat freischalten. Weitere Informationen können Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder auf den Seiten des Bundeministerium des Innern und für Heimat erhalten.

Wer kann ihn beantragen?

Alle Drittstaatsangehörige, die noch keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, können einen elektronischen Aufenthaltstitel bekommen. Auch wer eine Verlängerung oder einen neuen Aufenthaltstitel benötigt, kann diesen bekommen. Und wer schon einen Aufkleber als Aufenthaltstitel hat, behält diesen bis zum Ablauf der Gültigkeit und kann dann das elektronische Dokument erwerben.

Wann kann ich eine elektronische Aufenthaltskarte beantragen?

Sie können eine Aufenthaltskarte beantragen, wenn Sie sich für einen bestimmten Zweck befristet in Deutschland aufhalten. Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie für folgende Zwecke beantragen:

  • • Wenn Sie eine Ausbildung ausüben möchten
  • • Wenn Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten
  • • Wenn Sie sich aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland aufhalten
  • • Wenn Sie sich aus familiären Gründen in Deutschland befinden

Es gibt für jeden Zweck bestimmte grundlegende Voraussetzungen und Regeln die gesondert zu beachten sind.

Welche Voraussetzungen und Unterlagen braucht man dazu?

Welche konkreten Unterlagen Sie benötigen, kann variieren, abhängig von dem Bundesland, in dem Sie den Antrag stellen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu auf der Homepage oder der Ausländerbehörde Ihres Bundeslandes.

Im Allgemeinen benötigen Sie folgende Unterlagen für den Antrag auf eine e-Aufenthaltskar

Wo genau kann man eine e-Aufenthaltskarte beantragen?

Den Antrag auf eine e-Aufenthaltskarte reichen Sie bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein. Dazu Füllen Sie ein Formular zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aus. Dieses finden sie in der Regel online auf den Seiten Ihrer Stadt. Bitte beachten Sie hierbei, dass es spezifische Anforderungen gibt, die Sie erfüllen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis und eine Aufenthaltskarte zu erhalten. Für alle Fragen diesbezüglich wenden Sie sich an das BAMF in dem Bundesland, in dem Sie sich aufhalten. Die jeweilige Ausländerbehörde entscheidet nach der geltenden Rechtslage über Ihren Antrag.

Kosten und Gültigkeit

Auch die Kosten und Gültigkeit unterscheiden sich je nachdem welchen Aufenthaltstitel Sie erhalten und in welchem Bundesland Sie den Antrag stellen. Ein ungefährer Maßstab der Kosten ist zwischen 10 und 50 Euro.

Die Bearbeitung, sowie die letztendliche Ausstellung kann lange dauern. Daher sollte man sich frühzeitig um den Antrag kümmern. Die Bearbeitungszeit liegt bei circa sechs bis acht Wochen, kann aber stark variieren.

Wenn ein alter Aufenthaltstitel abläuft, sollte man vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit den Antrag erneut stellen. Dies erfolgt ebenfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde. Der eAT wird nach circa vier bis sechs Wochen an die Ausländerbehörde, die den Antrag gestellt hat, zugesandt. Zur Abholung muss man erneut persönlich vorstellig werden.

Online-Freischaltoption

Mit der e-Aufenthaltskarte erhalten Sie einen Brief, in dem Sie Informationen und Zugang zum Freischalten der e-Aufenthaltskarte finden. Sie schalten diese dann online mit Hilfe der Anweisungen des Briefes frei.

Wenn Sie Ihre e-Aufenthaltskarte verloren haben

Damit Ihre Daten nicht missbraucht werden, sollten Sie umgehend Ihre Karte über die telefonische Sperrhotline sperren lassen. Dazu wählen Sie auf Ihrem Telefon folgende Nummer: 116116.

Wie lange ist der elektronische Aufenthaltstitel gültig?

Wenn ein Aufenthaltstitel unbefristet ist, ist das elektronische Dokument 10 Jahre lang gültig. Auch wenn das Aufenthaltsrecht unbefristet ist, muss man also nach 10 Jahren erneut ein elektronisches Dokument erwerben.