Städte und Gemeinden in Deutschland > Arbeit > Der Gewerbeschein für selbstständige Berufe mit Gewerbe

VERWALTUNGSVERFAHREN

Bei einem Unternehmen angestellt zu sein, ist heutzutage lange nicht mehr die einzige Art und Weise, den Lebensunterhalt zu verdienen. Viele Menschen entscheiden sich stattdessen für die Selbstständigkeit.

Während Sie die sogenannten freien Berufe wie Arzt, Künstler, Journalist oder Rechtsanwalt nur beim Finanzamt melden müssen, sind Sie bei vielen anderen selbstständigen Berufen dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. In unserem Blogartikel erfahren Sie, für welche Berufe Sie einen Gewerbeschein benötigen und wie Sie diesen bekommen.

Verschiedenfarbige Papiere auf mehreren Blättern. Gewerbeschein erforderlich für Berufsausübung. Nachdem Sie ein Gewerbe angemeldet haben, erhalten Sie einen Gewerbeschein zur Ausübung Ihres Berufes.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist ein amtliches Dokument, das nach dem Gewerberecht bestätigt, dass Sie ein Gewerbe angemeldet haben und offiziell betreiben dürfen. Sie erhalten den Schein, nachdem Sie das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet haben.

Für welche Berufe brauche ich einen Gewerbeschein?

Nicht alle selbstständigen Tätigkeiten sind auch gewerbliche Tätigkeiten. Für die freien Berufe wie Arzt, Wissenschaftler, Lehrer, oder Notar und die selbstständige Arbeit in der Land- oder Forstwirtschaft benötigen Sie keinen Gewerbeschein. Für alle anderen selbstständigen Berufe, die auf Dauer angelegt sind und eine Gewinnerzielung beabsichtigen, benötigen Sie einen Gewerbeschein. Das sind zum Beispiel:

  • • Handwerkliche Berufe (Bsp.: Tischler, Dachdecker, Schuhmacher, Schmiede, Maler, Gärtner, Schlosser, Bäcker),
  • • Apotheker,
  • • Buchhalter,
  • • Designer, die nicht künstlerisch tätig sind (Bsp.: Grafikdesigner),
  • • Fotografen, die nicht künstlerisch tätig sind,
  • • Finanz- und Kreditberater,
  • • Personalvermittler und Personalberater,
  • • Schönheitssalons und Friseursalons,
  • • EDV-Berater,
  • • Agenten und Manager,
  • • Fitnessstudios,
  • • Handelsvertreter,
  • • Inkassobüros,
  • • Sachverständiger,
  • • Maklerbetriebe,
  • • Pharmaberater,
  • • Detektive (Bewachungsgewerbe).

Welche Gewerbearten gibt es?

Es wird zwischen zwei Arten von Gewerbe unterschieden:

1. Freies Gewerbe:

Für diese Art von Gewerbe ist die Anmeldung beim Gewerbeamt für die Ausübung ausreichend. Sie benötigen keinen Befähigungsnachweis. Zu den freien Gewerben zählen folgende Berufe:

  • • Grafikdesigner,
  • • IT-Dienstleistungen,
  • • Tonstudios,
  • • Medienberater,
  • • Berufsfotografen,
  • • Schmiede,
  • • Fitnessstudios.

2. Reglementiertes Gewerbe

Reglementierte Gewerbe benötigen dagegen Befähigungsnachweise. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass Sie die kaufmännischen und fachlichen Fähigkeiten haben, die zur selbstständigen Ausübung Ihres Gewerbes notwendig sind.

In vielen handwerklichen Berufen wird zum Beispiel ein Meisterbrief oder eine Eintragung in die Handwerksrolle benötigt. Folgende Berufe zählen zu den reglementierten Gewerben:

  • • Apotheker,
  • • Handwerkliche Berufe (Bsp.: Bäcker, Dachdecker, Elektrotechniker, Fleischer),
  • • Friseursalons,
  • • Gaststättenbetriebe,
  • • Finanzanlagenvermittler und Darlehensvermittler,
  • • Bewachungsgewerbe,
  • • Maklergewerbe,
  • • Pflegeberufe,
  • • Arzneimittelherstellung,
  • • Handel mit Waffen.

Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Beruf zu den freien oder reglementierten Gewerben zählt, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Dieses kann Ihnen mit genaueren Informationen weiterhelfen.

Wie bekomme ich einen Gewerbeschein?

Um Ihr Gewerbe anzumelden, müssen Sie sich an Ihr zuständiges Gewerbeamt wenden. Hier erhalten Sie das offizielle Formular für die Gewerbeanmeldung. Alternativ ist das Formular auch online erhältlich.

1. Formular ausfüllen

Beim Ausfüllen des Formulars müssen Sie zunächst Angaben zu Ihrer Person wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit machen. Im Anschluss müssen Sie Angaben zu Ihrem Betrieb machen. Dazu gehören (je nach Tätigkeit):

  • • Angaben zu geschäftsführenden Gesellschaftern,
  • • Kompakte Beschreibung der Tätigkeit mit Schwerpunkt,
  • Beschreibung der Branche der Tätigkeit,
  • • Angabe ob es sich bei dem Gewerbe um eine Nebentätigkeit oder Haupttätigkeit handelt,
  • Datum des Gewerbebeginns,
  • • Angaben zu Befähigungsnachweisen und den ausstellenden Behörden (bei reglementierten Gewerben),
  • • Angaben zu notwendigen Handwerkskarten (bei handwerklichen Berufen),
  • • Angaben zu notwendigen Aufenthaltsgenehmigungen (bei Personen aus Drittstaaten).

2. Formular einreichen

Nachdem Sie alle Angaben sorgfältig überprüft haben, müssen Sie das Formular ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Im Anschluss können Sie es per Post an Ihr Gewerbeamt senden oder persönlich dort abgeben. Gemeinsam mit dem ausgefüllten Anmeldeformular müssen Sie eine Kopie folgender Unterlagen abgeben:

  • Reisepass oder Personalausweis,
  • • Aufenthaltstitel (bei Personen aus Drittstaaten),
  • • Auszug aus dem Handelsregister (falls notwendig),
  • • Befähigungsnachweise (falls notwendig).

3. Gewerbeschein erhalten

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann je nach Gewerbeamt zwischen wenigen Tagen und Wochen dauern. Das Dokument sollte aber spätestens nach vier Wochen bei Ihnen eintreffen. Als Gewerbeschein dient der Durchschlag des ausgefüllten Anmeldeformulars. Dieser wird mit einem Stempel versehen und erhält so seine Gültigkeit.

Für die Gewerbeanmeldung fallen je nach Gewerbeamt Kosten von zwischen 20 und 70 Euro an.

Sie können Ihr Gewerbe übrigens ab vier Wochen vor Betriebsbeginn anmelden. Auch rückwirkend können Sie es anmelden. Beachten Sie jedoch, dass Sie dazu maximal 60 Wochen ab Betriebsstart Zeit haben, ansonsten drohen Bußgelder.

Ausübung ohne Gewerbeschein

Wer in Deutschland versucht, ein Gewerbe ohne Gewerbeschein auszuüben, riskiert hohe Verwaltungsstrafen. Für ein freies Gewerbe ohne Schein können Sie ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bezahlen. Reglementierte Gewerbe ohne Gewerbeschein können Strafen von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

Auch die Haftpflichtversicherung Ihrer Tätigkeit verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie keinen Gewerbeschein haben. Im Schadensfall muss Ihre Versicherung also keine Leistungen erbringen.

Der Gewerbeschein: Ihr Weg in die Selbstständigkeit

In Deutschland benötigen Sie einen Gewerbeschein für die Ausübung vieler selbstständiger Berufe. Gewerbliche Tätigkeiten sind zum Beispiel Apotheker, Schönheits- oder Friseursalons, Pflegeberufe und Handwerksberufe wie Tischler, Dachdecker oder Bäcker.

Um einen Gewerbeschein zu erhalten, müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Kosten dafür betragen zwischen 20 und 70 Euro. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ohne Gewerbeschein drohen Strafgelder von bis zu 5.000 Euro.