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Alles zum Thema deutsche Staatsbürgerschaft und Einbürgerung

Viele Menschen, die nach Deutschland kommen, denken darüber nach, irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie in Deutschland wählen und auch für ein politisches Amt kandidieren. Außerdem profitieren Sie von der Freizügigkeit innerhalb der EU und können ohne Aufenthaltsgenehmigung in anderen Ländern der Europäischen Union leben und arbeiten.

Mit einem deutschen Reisepass können Sie auch in viele Länder ohne Visum reisen. Innerhalb Deutschlands erspart Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft einige Behördengänge, da Sie nicht mehr zur Ausländerbehörde gehen müssen.

Wie erhält man die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen?

Wer daran denkt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, muss einige strenge Voraussetzungen erfüllen. Es gibt drei mögliche Wege, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten:

• Durch Einbürgerung

Sie haben mindestens acht Jahre lang ununterbrochen in Deutschland gelebt und erfüllen alle anderen weiter unten aufgeführten Voraussetzungen.

• Blutsverwandtschaft (Abstammungsprinzip)

Sie sind der direkte Nachkomme eines deutschen Elternteils (entweder Mutter, Vater oder beide). Um diese Art der deutschen Staatsbürgerschaft zu erhalten, muss Ihre Geburt innerhalb eines Jahres bei der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie geboren wurden, registriert werden.

• Nach dem Heimatrecht (Geburtsortsprinzip)

Sie wurden innerhalb der deutschen Grenzen als Kind nicht-deutscher Eltern geboren. Mindestens ein Elternteil muss seit mindestens acht Jahren seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Sie fünf Jahre Zeit, sich zu entscheiden, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Ihrer Eltern haben wollen.

Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Bei der Einbürgerung durchlaufen Sie ein Antragsverfahren, das mehrere Monate dauern kann. Es ist der häufigste Weg für Ausländer, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

• Was sind die Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung?

Um sich für die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu qualifizieren, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • - Sie leben seit mehr als acht Jahren mit einer rechtmäßigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
  • - Sie sind in der Lage, sich und Ihre Familie finanziell zu versorgen, ohne auf Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kinderbetreuungsgeld angewiesen zu sein
  • - Sie sind nicht vorbestraft
  • - Sie haben den Einbürgerungstest bestanden
  • - Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen (Ausnahmen Siehe weiter unten)
  • - Sie bekennen sich zu den demokratischen Grundsätzen des deutschen Grundgesetzes

• Deutsche Sprachkenntnisse

Sie müssen außerdem nachweisen, dass Sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen (Niveau B1). Dies kann mit einem der folgenden Nachweise belegt werden:

  • - Deutsches Sprachzertifikat wie der Deutschtest für Zuwanderer oder ein gleichwertiges Zertifikat.
  • - Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses.
  • - Deutscher Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens der Note "bestanden" in Deutsch.
  • - Aufnahme in die Klasse 10 einer deutschen Schule (Realschule, Gesamtschule, Gymnasium) mit mindestens der Note "ausreichend" in Deutsch.
  • - Vierjähriger Besuch einer deutschen Schule mit mindestens der Note "ausreichend" im Fach Deutsch.
  • - Studium an einer deutschen Hochschule oder erfolgreiche Absolvierung einer deutschen Berufsausbildung.

Wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, besteht in besonderen Fällen noch die Möglichkeit, eine erleichterte Einbürgerung zu beantragen, die im Ermessen der zuständigen Behörde liegt.

Die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Welche Behörde in Deutschland für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie Ihren Wohnsitz haben. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde oder Ihrem Bürgeramt.

Ihre örtliche Einbürgerungsbehörde wird mit Ihnen einen Beratungstermin vereinbaren, um alle wichtigen Informationen zu besprechen. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit im Ausland befinden, wird Ihr Antrag von der deutschen Auslandsvertretung vor Ort bearbeitet.

Die Einbürgerungsbehörde wird Ihnen bei der Erstberatung alle notwendigen Informationen und Formulare zur Verfügung stellen. Sobald Sie die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie Ihren Antrag einreichen und die Antragsgebühr bezahlen. Ihr Antrag wird dann bearbeitet. Je nach Bundesland kann es zwischen einigen Wochen und einigen Monaten dauern, bis Sie eine Entscheidung erhalten.

Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben und möchten, dass diese die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, können Sie beantragen, dass diese mit Ihnen eingebürgert werden.

• Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Die Einbürgerungsbehörde wird Sie bei der Erstberatung genau beraten, welche Unterlagen Sie vorbereiten müssen. Dazu gehören in der Regel:

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können weitere Dokumente erforderlich sein.

Wie viel kostet die deutsche Staatsbürgerschaft?

Die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung kostet 255 Euro. Wenn Sie auch einen Antrag für unterhaltsberechtigte Kinder stellen, beträgt die Gebühr 51 Euro für jedes Kind unter 16 Jahren.

Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest und, wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, weitere 25 Euro für die Einbürgerungszusicherung.