Städte und Gemeinden in Deutschland > sozialleistungen > Wie erhält man eine Hinterbliebenenrente?

VERWALTUNGSVERFAHREN

Was ist die Hinterbliebenenrente und wer kann sie beantragen?

Eine Hinterbliebenenrente ist eine finanzielle Absicherung in Deutschland, um Hinterbliebene, also Witwen oder Witwer, minderjährige Kinder oder Alleinerziehende zu versorgen. Zur Hinterbliebenenrente zählt also nicht nur die Witwenrente, sondern auch die Witwenrente für Geschiedene, die Erziehungsrente und die Waisenrente.

So erhalten Sie eine Hinterbliebenenrente

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Eine Witwenrente können Personen beantragen, die bis zum Tod des Ehepartners oder Lebenspartners mit diesem mindestens ein Jahr verheiratet waren und dieser mindestens fünf Jahre lang rentenversichert war. Ist der Tod durch einen Unfall geschehen, so besteht aber auch bei einer Ehe von unter einem Jahr Anspruch auf eine Witwenrente. Danach dürfen Sie nicht wieder geheiratet haben.

Man unterscheidet eine kleine von einer großen Witwenrente:

  • • Die kleine Witwenrente steht Ihnen zu, wenn Sie unter 47 Jahre alt, nicht erwerbsgemindert sind und kein Kind erziehen.
  • • Auf die große Witwenrente hat man Anspruch, wenn man entweder über 47 Jahre alt ist, ein minderjähriges eigenes Kind oder Kind des Partners großzieht, erwerbsgemindert ist oder sich um ein behindertes Kind kümmert, das nicht selbst für sich sorgen kann. Wenn der Partner vor dem 01. Januar 2029 verstirbt, kann die Witwenrente schon ab einem frühen Zeitpunkt erwartet werden.

Eine Witwenrente für Geschiedene können Sie bekommen, wenn die Ehe vor dem 01. Juli 1977 geschieden wurde, sie nach der Scheidung zu Lebzeiten des Expartners nicht erneut geheiratet haben, Sie im letzten Jahr vor dem Tod Anspruch auf Unterhalt hatten und der Expartner mindestens fünf Jahre versichert war oder aber durch einen Unfall gestorben ist oder bereits eine Rente erhalten hat.

Die Erziehungsrente ist ein Ersatz des Unterhalts, den Sie beziehen können, wenn der verstorbene Expartner Ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet war. Hierbei müssen Sie selbst mindestens seit fünf Jahren rentenversichert sein, die Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein und Sie dürfen nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sein. Zusätzlich müssen Sie ein minderjähriges eigenes Kind oder ein Kind des früheren Partners oder ein behindertes Kind erziehen, um diese Rente zu erhalten.

Anspruch auf eine Waisenrente haben Kinder und junge Erwachsene die einen oder beide Elternteile verloren haben. Je nachdem spricht man von einer Halbwaisen- oder einer Vollwaisenrente. Voraussetzung ist, dass die verstorbenen Eltern mindestens fünf Jahre lang versichert waren oder bei einem Unfall ums Leben gekommen sind oder bereits eine Rente bezogen haben. Beantragen können die Rente leibliche Kinder, adoptierte Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, sowie Enkel und Geschwister, die im Haushalt lebten oder Unterhalt vom Verstorbenen erhielten. Auch mit einer Adoption oder Heirat des Kindes bleibt der Anspruch bestehen.

Was können Sie erwarten und wie lange können Sie die Rente erhalten?

Mit der kleinen Witwenrente können Sie ein Viertel der Rente für einen Übergang von zwei Jahren erhalten. Anschließend müssen Sie selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen. Lediglich, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und der verstorbene Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, erhalten Sie die kleine Witwenrente lebenslang.

Mit der großen Witwenrente werden monatlich 55 Prozent der Rente, die dem Partner zugestanden hätte, lebenslang ausgezahlt.

Die Höhe der Erziehungsrente wird anhand Ihres eigenen Rentenkontos bestimmt. Daher lässt sich hier kein Prozentsatz definieren.

Die Waisenrente erhalten Kinder bis zu Ihrem 18. Geburtstag. Dabei umfasst die Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente des Verstorbenen und die Halbwaisenrente 10 Prozent der Rente. Wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet, Freiwilligendienst erbringt, behindert und unfähig zur eigenen Versorgung ist oder sich in einer Übergangszeit befindet, kann die Waisenrente sogar bis zum 27. Geburtstag bezogen werden.

Können Sie neben der Hinterbliebenenrente noch andere Leistungen erhalten?

Zusätzlich zur Hinterbliebenenrente gibt es das sogenannte "Sterbevierteljahr". In dieser Zeit erhalten Hinterbliebene die volle Rente, die der verstorbenen Person zugestanden hätte. Damit soll die Umstellung auf die neue Lebenssituation erleichtert werden.

Wie und wo können Sie einen Antrag stellen und welche Unterlagen werden dafür benötigt?

Die Hinterbliebenenrente können Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung bequem online stellen. Dort werden Sie durch den Vorgang geleitet.

Sie benötigen hierfür die Versicherungsnummer der verstorbenen Person, eine Kontonummer, Angaben zu Ihrer Krankenversicherung und Pflegeversicherung und eine Steueridentifikationsnummer. Wenn eine andere Person den Antrag stellt, benötigt diese eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde. Außerdem müssen falls vorhanden ein Schwerbehindertennachweis, ein Sozialleistungsbescheid und der Nachweis über Ausbildungszeiten vorgelegt werden.

Welche Unterlagen Sie für den einzelnen Antrag benötigen, können Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.

Kann man den Status des Antrags online überprüfen?

Ihren Antrag können Sie online stellen. Hier können Sie die Daten zwischendrin auch ändern, Termine buchen, Ihr Versicherungskonto einsehen und zwischendrin pausieren und den Antrag später fortsetzen. Den Status des Antrages können Sie online aber leider nicht einsehen.

Alternativ kann der Antrag per Post an die zuständige Stelle Ihres Bundeslandes gesandt werden.

Welche Kosten und Bearbeitungszeiten fallen an?

Die Bearbeitung kann etwa drei Monate dauern, daher sollte man den Antrag so bald wie möglich stellen. Auch braucht man sich nicht vor etwaigen Kosten zu scheuen. Die Antragstellung ist kostenlos.