Städte und Gemeinden in Deutschland > Expats > Arbeitsvisum beantragen für den Langzeitaufenthalt in Deutschland

VERWALTUNGSVERFAHREN

Sie planen, nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten? Dann benötigen Sie in vielen Fällen ein Arbeitsvisum (working visa Germany). Deutschland ist ein großer Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort. Insbesondere Innovationen und Forschung werden hier vorangetrieben. Mit einem Arbeitsvisum können Sie Teil dieser Erfolgsgeschichte werden. Auch die hohe Sicherheit, das internationale Netzwerk und die offene Gesellschaft sprechen für Deutschland als Arbeits- und Lebensraum.

Wie Sie dieses beantragen und worauf Sie besonders achten müssen, lesen Sie hier.

Ich möchte ein Arbeitsvisum in Deutschland beantragen

Arbeitsvisum Deutschland: Was ist ein Arbeitsvisum?

Sie können für folgende Zwecke ein Arbeitsvisum für Deutschland bekommen:

  • Beschäftigung: Sie haben ein Stellenangebot in Deutschland.
  • Selbstständigkeit: Sie gründen ein Unternehmen in Deutschland oder arbeiten als Freiberufler.
  • Freiberufliche Tätigkeiten
  • Arbeitssuche: Sie suchen in Deutschland eine Arbeit.
  • Au Pair: Für junge Erwachsene, die mehr über die deutsche Kultur und Sprache erfahren möchten.
  • Working Holiday Visa: für Jugendliche, die ein Working Holiday Visa-Abkommen mit Deutschland unterzeichnet haben.

Es kommt jedoch auf das Herkunftsland an, ob Sie ein Visum brauchen oder nicht. Informieren Sie sich hierzu bei der deutschen Botschaft bzw. dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatstaat.

EU-, EWR- und Schweizer Bürger können ohne Visum in Deutschland arbeiten. Es gibt auch einige Länder, deren Staatsbürger zunächst nach Deutschland kommen und erst hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Welche das sind, lesen Sie hier. Alle anderen Staatsbürger müssen vorab ihr Visum schon beantragen. Genaueres finden Sie hier.

Wer kann ein Arbeitsvisum (Deutschland) beantragen?

Dieser Punkt ist nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geregelt. Eine Einreise zum Arbeiten steht besonders sogenannten “hochqualifizierten Ausländern” offen, insbesondere Forschern mit besonderen technischen Kenntnissen sowie Lehrpersonal oder wissenschaftliches Personal in herausragenden Positionen. Auch konzerninterne Übernehmer, primär Manager und Spezialisten haben gute Chancen.

Aber nach dem Fachkräfte Einwanderungsgesetz können auch Inhaber eines Studienabschlusses oder einer sonstigen Ausbildung sich als Fachkraft für ein Arbeitsvisum bewerben.

Arbeitsvisum Deutschland: Voraussetzungen für den Antrag

Für Fachkräfte gelten folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beantragung des Arbeitsvisums:

  • • Es gibt einen Fachkräftemangel in dem Beruf, den Sie in Deutschland ausüben möchten.
  • • Ihre berufliche Qualifikation ist offiziell anerkannt worden. Informationen dazu finden Sie hier.
  • • Sie gelten als Fachkraft, haben also einen Studienabschluss oder mindestens 2 Jahre Ausbildung hinter sich, die anerkannt werden.
  • • Sie haben bereits ein konkretes Jobangebot. Ihr Arbeitgeber hat das passende Formular ausgefüllt.
  • • Sie haben eine Altersvorsorge, falls Sie über 45 Jahre alt sind, oder erfüllen Einkommensgrenzen. Mehr Infos dazu hier.

Ein Stellenangebot ist nicht unbedingt nötig, Sie können auch erst einmal bis zu sechs Monate ein Visum für die Arbeitsplatzsuche erhalten.

Sonderfall reglementierte Berufe: Deutschland verlangt hier eine Berufsausübungserlaubnis, beispielsweise im Gesundheitswesen. Alles dazu lesen Sie hier.

Nötige Dokumente für die Beantragung eines Arbeitsvisums

Sie benötigen im Regelfall folgende Dokumente:

  • • Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare, ausgedruckt und unterschrieben.
  • • Zwei Passfotos (hier gelten strenge Anforderungen, mehr Infos hier.
  • • Gültiger nationaler Reisepass (die Anforderungen finden Sie hier)
  • • Krankenversicherung: Entweder als Bescheinigung vom Arbeitgeber oder eine Reiseversicherung
  • • Wohnsitznachweis: Ihr Führerschein und / oder Ihre Stromrechnung mit Ihrem Namen als Wohnsitznachweis in dem Gebiet des Konsulats, in dem Sie einen Antrag stellen möchten
  • • Ein Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot mit Angabe des Bruttojahresgehalts und einer detaillierten Beschreibung der Beschäftigung, die Sie in Deutschland ausüben werden
  • • Qualifikationsnachweis (z.B. Diplome, Zertifikate, Markenblätter)
  • • Lebenslauf mit akademischen Qualifikationen und Berufserfahrung
  • • Nachweis der bezahlten Visagebühr
  • • Persönliches Anschreiben mit genauen Angaben zu Zweck und Dauer des Aufenthalts
  • Erklärung zur Richtigkeit der Angaben
  • • Nachweis eines sauberen Strafregisters
  • • Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit (falls Sie zuvor schon einmal in Deutschland waren)

Erkundigen Sie sich aber bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes, ob für Sie zusätzliche Regelungen gelten.

Deutschland - Arbeitsvisum beantragen: So geht’s

1. Berufliche Qualifikation anerkennen lassen

Ohne Anerkennung ist leider kein Visumantrag möglich. Alle Infos lesen Sie hier.

2. Jobangebot einholen

Sobald Sie einen zukünftigen Arbeitgeber gefunden haben, füllt dieser das entsprechende Formular aus. Sie können alternativ auch ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen, dann haben Sie sechs Monate Zeit dafür.

3. Weitere Nachweise sammeln

Zeugnisse übersetzen lassen, sich krankenversichern, die Abschlüsse zertifizieren: Die Unterlagen zusammenzusammeln bedeutet meist bereits im Vorfeld viel Arbeit. Beginnen Sie rechtzeitig, bei den entsprechenden Stellen nachzufragen und fertigen Sie beglaubigte Kopien an.

4. Visumsinterview vereinbaren

Diesen Termin absolvieren Sie normalerweise bei der deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland. Sie müssen die Gebühr von 75 Euro vor dem Interview bezahlen, um teilnehmen zu können.

5. Zur Ausländerbehörde gehen

Sobald Sie ein Visum haben, können Sie einreisen nach Deutschland. Aber Achtung: Innerhalb von sechs Monaten müssen Sie einen inländischen Aufenthaltstitel besorgen, indem Sie zur Ausländerbehörde gehen.

Ausnahme: Sie sind aus Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika. In diesem Fall reisen Sie ohne Visum ein und beantragen direkt vor Ort den Aufenthaltstitel.

Kann man sich auch aus dem Ausland auf ein Arbeitsvisum bewerben?

Die Staatsangehörigen der meisten Länder brauchen sogar ein Visum, bevor sie einreisen. Zumindest das Visum zur Arbeitsplatzsuche muss vorliegen, um zunächst sechs Monate bleiben zu dürfen.

Wichtige Fristen für den Antrag auf ein Arbeitsvisum

Sie müssen Ihr Visum einige Monate im Voraus beantragen. Kümmern Sie sich so schnell wie möglich darum, da die Abläufe sehr lange dauern können!

Die Bearbeitungszeit beträgt meist zwischen einem und drei Monate.

Wie lang ist ein Arbeitsvisum gültig? Kann man ein Arbeitsvisum auch verlängern?

Die Höchstdauer ist vier Jahre. Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet, kann die Zeit auch kürzer sein. Danach können Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen.

Ist ein nebenberufliches Studium mit einem Arbeitsvisum erlaubt?

In diesem Fall benötigen Sie ein Studienvisum. Dann gelten folgende Regeln:

EU-, EWR- und Schweizer Studierende können genau wie Deutsche bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Alle anderen können im folgenden Umfang jobben:

  • • 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr, jedoch nicht selbstständig oder freiberuflich
  • • Für mehr Tage benötigen Sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Je nach Arbeitsmarktlage wird dies dann individuell entschieden.

Ausnahme: Sie sind wissenschaftliche Hilfskraft, hier sind mehr Stunden möglich.

Ein kurzes Resümee

Deutschland vergibt an qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland Arbeitsvisa, damit diese sich in den Arbeitsmarkt eingliedern können. Sie müssen hierfür ihren Abschluss anerkennen lassen.

Das Visum sollte mehrere Monate im Voraus beantragt werden. Hierzu gehen Sie zu der Vertretung Deutschlands in Ihrem Heimatland. Dort wird ein Interview sowie eine Prüfung Ihrer Unterlagen durchgeführt. Danach haben Sie zunächst höchstens vier Jahre eine Aufenthaltserlaubnis, die anschließend in einen dauerhaften Aufenthaltstitel umgewandelt werden kann.