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SOZIALLEISTUNGEN IN DEUTSCHLAND

In Deutschland Lebende und Arbeitende zahlen regelmäßig Beiträge in das Sozialversicherungssystem ein. Dieses umfassende, kollektiv finanzierte System soll den Lebensunterhalt all derer sichern, die zusätzliche Unterstützung benötigen könnten.

Neben einem System von gesetzlichen Pflichtversicherungen, die die Einwohner Deutschlands im Falle von Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit absichern, gibt es verschiedene Leistungen und Zuschüsse, die Menschen mit geringem Einkommen bei der Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten helfen.

Sozialleistungen in Deutschland

Vorab: Der Sozialversicherungsausweis (SVA)

Sobald Sie Beiträge in die gesetzliche Versicherung einzahlen, wird Ihnen automatisch ein Sozialversicherungsausweis ausgestellt, der Ihre Zugehörigkeit zum System belegt. Diesen Ausweis benötigen Sie, wenn Sie eine neue Stelle antreten, Leistungen beantragen oder eine Rente beziehen möchten.

Das deutsche gesetzliche Versicherungssystem

Jeder, der in Deutschland beschäftigt ist, muss Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung leisten. Die Beitragslast wird zu gleichen Teilen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgeteilt, sodass der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag etwa 20 bis 22 % Ihres Gehalts beträgt. Ihre Sozialversicherungsbeiträge werden von Ihrem Arbeitgeber direkt von Ihrem monatlichen Gehalt abgezogen und decken die folgenden Bereiche ab.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Fast jeder ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig (derzeit sind etwa 90 % der Bevölkerung in der GKV versichert). Wenn Sie selbstständig sind oder mehr als 64.350 Euro im Jahr verdienen, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen oder freiwillig in die GKV einzahlen.

Rentenversicherung (RV)

Wer in Deutschland arbeitet, ist in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Im Laufe der Zeit bauen Ihre Beiträge eine Grundversorgung für Ihren Ruhestand auf. Wenn Sie selbstständig sind (d. h. Sie führen ein eigenes Unternehmen oder sind Freiberufler), können Sie wählen, ob Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten oder eine private Altersvorsorge aufbauen.

Pflegeversicherung (PV)

Seit 1995 ist jeder in Deutschland verpflichtet, Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen, die Sie im Falle von Pflegebedürftigkeit aufgrund von Alter, Unfall oder Krankheit absichert. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch mitversichert; wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie die Pflegeversicherung eventuell gesondert beantragen.

Arbeitslosenversicherung (AV)

Die Arbeitnehmer in Deutschland müssen auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten. Diese Beiträge werden verwendet, um Arbeitslosengeld zu zahlen, sollten Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sein.

Um sicherzustellen, dass jeder Zugang zur Arbeitslosenversicherung hat, können Sie auch unter folgenden Voraussetzungen freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten:

  • • Selbstständig mit mindestens 15 Stunden pro Woche
  • • außerhalb Deutschlands in einem Nicht-EU-Land beschäftigt
  • • beruflichen Weiterbildung im Erziehungsurlaub über den 3. Geburtstag des Kindes hinaus

Unfallversicherung (UV)

Die 1884 in Deutschland eingeführte Arbeitsunfallversicherung bietet Schutz und Hilfe bei Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Krankheiten. Wenn Sie berufstätig sind oder eine Berufsausbildung absolvieren, sind Sie automatisch versichert, unabhängig von Ihrem Gehalt. Die Versicherung gilt auch für schulpflichtige Kinder und Studenten. Wenn Sie selbstständig sind oder ein eigenes Unternehmen betreiben, können Sie sich (und Ihren Ehepartner, wenn dieser mit Ihnen zusammenarbeitet) freiwillig versichern.

Sozialleistungen und Zuschüsse in Deutschland

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung bietet das deutsche Sozialversicherungssystem auch verschiedene Leistungen und Zuschüsse. Diese stehen allen Personen mit geringem Einkommen zur Verfügung, um die Kosten für den Lebensunterhalt wie Miete und Kindererziehung zu decken.

Wohngeld

Wohnen in Deutschland kann teuer sein. Um sicherzustellen, dass jeder eine angemessene, familienfreundliche Wohnung hat, bietet die deutsche Regierung Wohngeld für Menschen mit geringem Einkommen.

Kindergeld

Um Eltern bei den Kosten für die Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und sie mit Nahrung, Kleidung und Bildung zu versorgen, gewährt der Staat fast allen Eltern in Deutschland Kindergeld . Es gibt verschiedene Leistungen und Zuschüsse, die Eltern in Anspruch nehmen können.

Mutterschaftsgeld

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Sie für sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Entbindung Anspruch auf Mutterschaftsgeld . Wenn Sie nicht gesetzlich versichert sind, können Sie die Leistung auch beim Bundesversicherungsamt beantragen.

Elterngeld

Das Elterngeld steht beiden Elternteilen zu, um sie in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes zu unterstützen. Die Leistung gleicht Verdienstausfälle aus und ermöglicht es Mutter und Vater, sich mit ihrem neuen Kind zu erholen und die gemeinsame Zeit zu genießen.

Krankengeld

Jeder, der in eine gesetzliche Krankenversicherung einzahlt, hat automatisch Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, erhalten Sie bis zu 78 Wochen lang von Ihrer Krankenkasse Krankengeld.

Steuergutschriften

Darüber hinaus gibt es viele Steuerfreibeträge, die man in Anspruch nehmen kann, z. B. für Kinderbetreuungs- oder Ausbildungskosten und Beiträge zur gesetzlichen Versicherung.